Marktüblich

Photovoltaik

Ist Ihr PV-Angebot vollständig – und stimmen Steuersatz und Vergütung?

Laden Sie das Angebot hoch. Wir rechnen den Preis auf Anlage, Speicher und Wallbox getrennt um, prüfen auf die Positionen, die im Paketpreis regelmäßig nicht drinstehen und als Nachtrag wiederkommen, und sagen Ihnen, was Ihre Anlage über zwanzig Jahre tatsächlich vergütet bekommt.

  • Preis-Einordnung: Wo liegt Ihr Angebot für diese Zusammenstellung?
  • Vergütung und Steuer: Stimmt der Umsatzsteuersatz, und was bringt die Einspeisung?
  • Nachtragsrisiko: Zählerschrank, Überspannungsschutz, Steuerbox, Gerüst
  • Fragenkatalog für das nächste Gespräch mit dem Betrieb

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Angaben zu Ihrem Haus (optional, macht die Prüfung genauer)

Den Stromverbrauch brauchen wir für die Frage, ob ein angebotener Speicher zu Ihrem Haushalt passt – er steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Wir löschen die Angaben mit dem Check nach 30 Tagen.

Keine Registrierung. Ihr Dokument wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Die Vorschau ist kostenlos.

Das Ergebnis

Wir behaupten kein Urteil, wir zeigen die Einordnung

Statt einer Ampel ohne Kontext sehen Sie, wo Ihr Angebot in der Spanne vergleichbarer Angebote liegt – und zu jedem Befund die Frage, die Sie Ihrem Handwerker stellen können.

Für die Photovoltaik stammen die Vergleichswerte noch aus veröffentlichten Preisspannen und nicht aus einem eigenen Angebotsbestand. Das steht auch im Report – eine Einordnung ist es, eine Messung noch nicht.

Die Vorschau ist kostenlos. Der vollständige Report kostet einmalig 49 €.

BeispielSo sieht Ihr Ergebnis aus
Preis pro kWp Modulleistung, nettoSegment Aufdachanlage auf dem Schrägdach

2.340pro kWp

Ihr Angebot83. Perzentil
18.200 €
unteres Viertel
21.400 €
Median
25.000 €
oberes Viertel

Ihr Angebot liegt über dem oberen Viertel der Vergleichsangebote. Die Spanne stammt aus veröffentlichten Preisspannen und noch nicht aus einem eigenen Angebotsbestand.

Vergütung und Steuer

auffällig

Das Angebot rechnet mit 19 % statt mit dem Nullsteuersatz.

Vollständigkeit

prüfen

Zum Zählerschrank sagt das Angebot nichts.

KritischPVC04

Steuereinrichtung nach § 14a EnWG ist nicht vorgesehen

Wallbox und Batteriespeicher liegen über 4,2 kW und müssen für den Netzbetreiber steuerbar ausgeführt sein. Ohne die Steuerbox samt Verkabelung ist die Wallbox nicht anschließbar – im Angebot ist dafür keine Position erkennbar.

Frage an Ihren Handwerker: Ist die Steuereinrichtung nach § 14a EnWG einschließlich Verkabelung und Anmeldung im Preis enthalten, und welches der drei Netzentgelt-Module empfehlen Sie mir?

Prüfumfang

Was wir prüfen

Vollständigkeit

Zählerschrank, Überspannungsschutz, Steuereinrichtung nach § 14a EnWG, Netzanmeldung und Marktstammdatenregister, Gerüst, Zuleitung zur Wallbox und die Not-/Ersatzstromfunktion des Speichers.

Technische Plausibilität

Anlagengröße, Auslegung des Wechselrichters gegen die Modulleistung, nutzbare gegen Bruttokapazität des Speichers, Speichergröße gegen Ihren Verbrauch, Ertragsprognose und Ladeleistung der Wallbox.

Preis

Nettosumme gegen den Erwartungswert aus Generator, Speicher und Wallbox – nicht gegen einen Preis je kWp, der alles in einen Topf wirft.

Vergütung und Steuer

Umsatzsteuersatz auf Anlage, Speicher und Wallbox, die anteilige Einspeisevergütung nach Leistungsstufen, Überschuss- gegen Volleinspeisung – und Behauptungen über eine Förderung, die es nicht gibt.

Vergütung und Steuer

Was die Anlage wirtschaftlich trägt

Bei Wärmepumpe, Fenster, Dach und Fassade steht an dieser Stelle ein Zuschuss. Bei der Photovoltaik gibt es keinen – und das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, weil der Markt durchgehend von „Förderung" spricht, wenn er etwas anderes meint.

Photovoltaik: Vergütung und Steuer statt Zuschuss

Stand 07.08.2026. Die Sätze gelten für die Inbetriebnahme bis 31.01.2027.

Zuschuss von BAFA oder KfWPhotovoltaik ist keine förderfähige Einzelmaßnahme der BEG; der KfW-Zuschuss 442 ist eingestellt. Es bleibt der zinsverbilligte Kredit KfW 270 – ein Kredit ist kein Zuschuss.
keiner
Einspeisevergütung bis 10 kWpbei Überschusseinspeisung; 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, die dafür den Eigenverbrauch ausschließt
7,70 ct/kWh
Anteil über 10 bis 40 kWpDie Vergütung ist nach Leistungsanteilen gestaffelt – eine größere Anlage bekommt nicht überall den höheren Satz
6,66 ct/kWh
Bindung des Satzesab Inbetriebnahme fest; für neue Anlagen sinken die Sätze halbjährlich um 1 %
20 Jahre
Umsatzsteuer auf die AnlageNullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für Module, Wechselrichter, Montage und Speicher. Für die Wallbox gilt er nicht – dort sind es 19 %.
0 %

Der größte Teil des Nutzens steht in keiner dieser Zeilen: Es ist der Strom, den Sie nicht mehr kaufen. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt den Arbeitspreis Ihres Lieferanten und ist damit ein Mehrfaches dessen wert, was die Einspeisung bringt. Genau deshalb ist die Volleinspeisung am Wohnhaus fast immer die schlechtere Wahl.

Zwei Pflichten, die in Angeboten regelmäßig fehlen: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen sein, sonst ruht der Vergütungsanspruch. Und ohne intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung darf eine neue Anlage nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. Beides prüfen wir ausdrücklich.

Für Speicher und Wallbox gibt es regionale Zuschüsse einzelner Länder, Kommunen und Stadtwerke. Sie ändern sich laufend und lassen sich hier nicht beziffern – fast alle verlangen den Antrag vor der Beauftragung.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vergütungssätze der Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme.

Fragen

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung?

Die Vorschau mit Anzahl der Befunde, Preis-Ampel und der Ampel zu Vergütung und Steuer ist kostenlos. Der vollständige Report mit allen Begründungen, dem Fragenkatalog und dem PDF kostet einmalig 49 Euro. Es gibt kein Abo.

Gibt es für Photovoltaik eine Förderung?

Bundesweit keinen Zuschuss – weder vom BAFA noch von der KfW. Der KfW-Zuschuss 442 für Solarstrom am Elektroauto ist eingestellt, und Photovoltaik ist keine förderfähige Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Was es gibt: die gesetzliche Einspeisevergütung über 20 Jahre, den Nullsteuersatz auf die Anlage und den zinsverbilligten KfW-Kredit 270. Wenn ein Angebot von „Förderung" spricht, ist meistens eines dieser drei gemeint – wir sagen Ihnen im Report, welches.

Welche Positionen fehlen in PV-Angeboten am häufigsten?

Der Umbau des Zählerschranks, der Überspannungsschutz, die Steuereinrichtung nach § 14a EnWG für Wallbox und Speicher, das Gerüst und die Zuleitung zur Wallbox. Der Zählerschrank ist der teuerste davon – und der tückischste: Ob Ihrer bleiben darf, entscheidet der Netzbetreiber, und zwar nach der Anmeldung, also nach Ihrer Beauftragung.

Warum ist der Preis pro kWp allein keine gute Kennzahl?

Weil ein PV-Angebot bis zu drei Anlagen in einem Dokument beschreibt: den Generator, den Speicher und die Ladeeinrichtung. Dieselbe 10-kWp-Anlage kostet mit einem 10-kWh-Speicher rund das Anderthalbfache. Rechnet man beides auf die Modulleistung um, sieht jede Anlage mit Speicher überteuert aus. Wir vergleichen deshalb die Angebotssumme gegen einen Erwartungswert, der aus allen drei Teilen zusammengesetzt ist – und weisen die Zahl je kWp nur als Nebenangabe aus.

Stimmt die Umsatzsteuer in meinem Angebot?

Das prüfen wir ausdrücklich. Für Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude gilt seit 2023 ein Steuersatz von 0 %, und der schließt Module, Wechselrichter, Montage und den Batteriespeicher ein. Die Wallbox gehört nicht dazu – für sie sind 19 % richtig. Beide Fehler kommen vor: das Angebot mit 19 % auf alles und das Paketangebot mit 0 % auf alles.

Prüfen Sie auch Speicher und Wallbox mit?

Ja, und getrennt voneinander. Beim Speicher fragen wir unter anderem, ob die genannten Kilowattstunden die nutzbare oder die Bruttokapazität sind, ob eine Not- oder Ersatzstromfunktion dabei ist und ob die Größe zu Ihrem Stromverbrauch passt. Bei der Wallbox geht es um die Zuleitung, die Anmeldung beim Netzbetreiber und darum, ob sie überhaupt mit Solarüberschuss laden kann.

Wie belastbar ist die Preis-Einordnung?

Für die Photovoltaik stammen die Vergleichswerte aus veröffentlichten Preisspannen und noch nicht aus einem eigenen Angebotsbestand. Wir weisen das im Report ausdrücklich aus. Geht aus dem Angebot nicht hervor, wie montiert wird, ordnen wir den Preis gar nicht erst ein. Die Befunde zu Vollständigkeit, Technik, Vergütung und Steuer hängen nicht daran.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Report ist eine technisch-wirtschaftliche Ersteinschätzung. Befunde werden als Beobachtung und als Frage an Ihren Handwerker formuliert, nicht als rechtliche Bewertung.