Wärmepumpe
Ist Ihr Wärmepumpen-Angebot marktüblich – und gefährdet es Ihre Förderung?
Laden Sie das Angebot hoch. Wir vergleichen den Preis pro Kilowatt mit Marktdaten, prüfen auf fehlende Positionen, die später als Nachtrag kommen, und zeigen, welche Punkte Ihrem Förderantrag im Weg stehen.
- Preis-Einordnung: Wo liegt Ihr Angebot in der Marktspanne?
- Förder-Ampel: Welche Pflichtangaben fehlen für den Zuschuss?
- Nachtragsrisiko: Welche Leistungen fehlen im Festpreis?
- Fragenkatalog für das nächste Gespräch mit dem Heizungsbauer
Das Ergebnis
Wir behaupten kein Urteil, wir zeigen die Einordnung
Statt einer Ampel ohne Kontext sehen Sie, wo Ihr Angebot in der Spanne vergleichbarer Angebote liegt – und zu jedem Befund die Frage, die Sie Ihrem Handwerker stellen können.
Die Vorschau ist kostenlos. Der vollständige Report kostet einmalig 49 €.
3.620 €pro kW
- 2.950 €
- unteres Viertel
- 3.450 €
- Median
- 3.650 €
- oberes Viertel
Ihr Angebot liegt über dem oberen Viertel der Vergleichsangebote.
auffällig
Der hydraulische Abgleich fehlt als eigene Position.
prüfen
Drei Leistungen sind nicht im Festpreis enthalten.
Hydraulischer Abgleich ist nicht ausgewiesen
Für die Heizungsförderung muss der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und nachgewiesen werden. Im Angebot ist dafür keine Position erkennbar.
Frage an Ihren Handwerker: Ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B im Festpreis enthalten, und bekomme ich das Protokoll für den Verwendungsnachweis?
Prüfumfang
Was wir prüfen
Vollständigkeit
Hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss, Fundament, Demontage der Altheizung, Inbetriebnahme, Netzbetreiber-Anmeldung.
Technische Plausibilität
Heizlast, Dimensionierung der Wärmepumpe, SCOP, Vorlauftemperatur, Kältemittel, Schallleistung.
Preis
Preis pro Kilowatt im Vergleich zum Segment sowie auffällige Einzelpositionen.
Förderfähigkeit
Nachweise, Fördervoraussetzungen, mögliche Boni und die Abgrenzung förderfähiger Kosten.
Förderung
Wie viel Förderung ist möglich?
Die Höhe hängt davon ab, welche Boni Sie erreichen. Wir rechnen den möglichen Zuschuss für Ihr Angebot durch und zeigen, welche Punkte ihn gefährden.
Heizungsförderung: die aktuellen Sätze
Stand 21.07.2026. Mit der Reform zum 21. Juli 2026 haben sich mehrere Sätze geändert.
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeits-Bonusbeim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung; bei Gaszentralheizungen ab 20 Jahren Alter
- 16 %
- Einkommens-Bonusnach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %
- bis 40 %
- Familienzuschlaghebt die Einkommensgrenzen an, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
- + 10.000 €
- Höchstsatz insgesamt
- 80 %
- Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit
- 28.000 €
Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 € für die erste Wohneinheit. Diesen Höchstsatz erreichen nur Haushalte in der untersten Einkommensstufe.
Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdreichquelle ist entfallen. Rechnet ein Angebot noch damit, fällt der tatsächliche Zuschuss niedriger aus als dort dargestellt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Fragen
Häufige Fragen
Was kostet die Prüfung?
Die Vorschau mit Anzahl der Befunde, Preis-Ampel und Förder-Ampel ist kostenlos. Der vollständige Report mit allen Begründungen, dem Fragenkatalog und dem PDF kostet einmalig 49 Euro. Es gibt kein Abo.
Wie lange dauert die Prüfung?
In der Regel 30 bis 90 Sekunden. Sie brauchen sich nicht zu registrieren und können das Angebot als PDF oder als Foto hochladen.
Was passiert mit meinem Angebot?
Das Dokument wird verschlüsselt gespeichert und nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Für die Preisdatenbank werden nur anonymisierte Kennzahlen übernommen, ohne Namen und ohne Adresse.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Report ist eine technisch-wirtschaftliche Ersteinschätzung. Befunde werden als Beobachtung und als Frage an Ihren Handwerker formuliert, nicht als rechtliche Bewertung.
Was hat sich mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 geändert?
Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdreichquelle ist entfallen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt und sinkt ab Februar 2027 weiter. Der Einkommens-Bonus ist jetzt dreistufig, dazu kam ein Familienzuschlag. Die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit liegen bei 28.000 statt 30.000 Euro. Angebote, die noch mit den alten Sätzen rechnen, weisen einen zu hohen Zuschuss aus – darauf prüfen wir ausdrücklich.
Warum kann die Förderung an einem Angebot scheitern?
Für die Heizungsförderung müssen bestimmte Leistungen und Nachweise vorliegen, etwa der hydraulische Abgleich und Angaben zur Effizienz des Geräts. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auch im Verwendungsnachweis.