Förderung für die Wärmepumpe: welche Voraussetzungen das Angebot erfüllen muss
Zuletzt aktualisiert am 1.7.2026
Reihenfolge beachten
Bei der Heizungsförderung gilt: erst der Antrag, dann die verbindliche Beauftragung. Wer den Auftrag vorher erteilt, riskiert die Förderung. Üblich ist deshalb ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung oder einem Rücktrittsrecht bis zur Förderzusage.
Was im Angebot stehen sollte
Hersteller und vollständige Typbezeichnung des Geräts, damit die Förderfähigkeit anhand der amtlichen Liste geprüft werden kann. Die Effizienzkennzahl des Geräts. Der hydraulische Abgleich als eigene Position. Eine Zusage, dass die Fachunternehmererklärung ausgestellt wird.
Fehlt eines davon, ist das kein endgültiges Problem, aber Sie müssen es nachfordern, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen.
Förderfähige und nicht förderfähige Kosten trennen
Enthält das Angebot Positionen, die nicht zum Heizungstausch gehören, etwa eine Wallbox oder Kühlfunktionen für den Wohnbereich, sollten sie separat ausgewiesen werden. Sonst müssen Sie die Abgrenzung im Antragsverfahren selbst vornehmen.
Prüfen Sie die konkreten Sätze und Höchstgrenzen immer tagesaktuell bei der Förderbank, da sie sich ändern.
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