Heizlastberechnung fehlt im Angebot: was das bedeutet
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Warum diese eine Zahl alles andere bestimmt
Die Heizlast ist die Leistung in Kilowatt, die ein Gebäude am kältesten auszulegenden Tag braucht, um innen die Solltemperatur zu halten. Aus ihr folgt die Baugröße der Wärmepumpe, aus der Baugröße folgt der Gerätepreis, und der Gerätepreis ist bei Luft/Wasser-Anlagen üblicherweise zwischen einem guten Drittel und der Hälfte der Angebotssumme.
Sie bestimmt außerdem, ob die vorhandenen Heizflächen bei niedrigem Vorlauf reichen, wie groß der Pufferspeicher sein muss und wie oft der Heizstab anspringt. Wer die Heizlast nicht kennt, kennt nichts davon.
Deshalb behandeln wir eine fehlende Heizlast im Report als kritischen Befund und nicht als Schönheitsfehler. Es ist der einzige Punkt, bei dem sich alle anderen Prüfungen nicht mehr sinnvoll durchführen lassen.
Was eine Berechnung nach DIN EN 12831 ist
Die Norm rechnet raumweise. Für jeden Raum werden die Transmissionsverluste über Wände, Fenster, Dach und Boden bestimmt, dazu die Lüftungsverluste, gegebenenfalls eine Aufheizleistung. Eingangsgrößen sind die Bauteilaufbauten mit ihren U-Werten, die gewünschte Innentemperatur je Raum und die Normaußentemperatur des Standorts – die ist für Ihren Ort in der Norm hinterlegt und liegt in Deutschland je nach Region etwa zwischen minus 10 und minus 16 Grad.
Das Ergebnis ist nicht eine Zahl, sondern eine Liste: so viele Watt für das Wohnzimmer, so viele für das Bad, so viele für das Schlafzimmer, und daraus die Summe für das Gebäude. Genau diese Liste ist der Grund, warum die raumweise Berechnung mehr wert ist als eine Gebäudezahl – sie sagt Ihnen auch, welcher Heizkörper zu klein ist.
Erkennbar ist eine echte Berechnung an drei Dingen: Sie nennt das Verfahren, sie nennt die angesetzte Normaußentemperatur, und sie weist ein Ergebnis je Raum aus. Fehlt eines davon, handelt es sich meist um eine Abschätzung, die als Berechnung ausgegeben wird.
Was stattdessen im Angebot steht
In der Praxis finden sich vier Varianten. Erstens: gar keine Angabe – die Wärmepumpe steht mit einer Nennleistung da, ohne dass gesagt würde, wogegen sie ausgelegt ist. Zweitens: eine Heizlast ohne Verfahren, also eine Zahl, deren Herkunft offenbleibt. Drittens: eine Schätzung aus dem Vorjahresverbrauch. Viertens: eine Pauschale in Watt pro Quadratmeter.
Die dritte und vierte Variante sind nicht wertlos. Ein erfahrener Heizungsbauer liegt mit dem Verbrauchsüberschlag oft nicht weit daneben, und für ein erstes Gespräch reicht das. Für die Auslegung einer Anlage, die zwanzig Jahre läuft, reicht es nicht – und für die Förderung reicht es ebenfalls nicht.
Die Verbindung zum hydraulischen Abgleich
Hier schließt sich ein Kreis, den man leicht übersieht. Für die Heizungsförderung wird der hydraulische Abgleich nach Verfahren B verlangt; Verfahren A mit Schätzwerten ist nicht mehr zulässig. Verfahren B setzt aber eine raumweise Heizlastberechnung voraus – sie ist die Grundlage, aus der sich die Volumenströme je Heizkörper ergeben.
Daraus folgt eine gute Prüffrage: Wenn ein Angebot den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B enthält, aber keine raumweise Heizlast, dann gilt eines von beidem. Entweder die Berechnung existiert – dann kann sie herausgegeben werden. Oder sie existiert nicht – dann ist der angebotene Abgleich kein Abgleich nach Verfahren B, und der Nachweis für den Förderantrag fehlt Ihnen später.
Diese Frage kostet nichts und trennt zuverlässig zwischen einem Angebot, hinter dem eine Planung steht, und einem, das die Positionen aus einer Vorlage übernommen hat.
Zwei Überschlagsrechnungen für zu Hause
Beide ersetzen keine Berechnung. Sie sagen Ihnen aber, ob die Zahl im Angebot in der richtigen Größenordnung liegt – und genau danach fragen wir im Report auch.
Erstens über den Verbrauch: Nehmen Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und teilen Sie ihn durch etwa 2.000 Vollbenutzungsstunden. Bei Öl rechnen Sie einen Liter mit rund 10 Kilowattstunden, bei Erdgas einen Kubikmeter ebenfalls mit grob 10. Aus 2.400 Litern Heizöl werden so 24.000 Kilowattstunden und daraus eine überschlägige Heizlast von rund 12 Kilowatt. Ziehen Sie vorher den Warmwasseranteil ab, wenn Sie ihn kennen, und bedenken Sie, dass ein alter Kessel einen Teil des Brennstoffs gar nicht ins Haus gebracht hat – der echte Wärmebedarf liegt also etwas niedriger.
Zweitens über die Fläche: Wohnfläche mal spezifischer Heizlast. Als grobe Richtwerte, mit denen auch unsere Prüfung rechnet: unsaniert vor 1979 etwa 130 Watt pro Quadratmeter, Baujahr 1979 bis 1994 etwa 100, 1995 bis 2009 etwa 70, ab 2010 etwa 45. Ist das Haus teilsaniert, ziehen Sie rund ein Fünftel ab; bei vollständiger Dämmung sollten Sie nicht über 60 Watt pro Quadratmeter landen. 150 Quadratmeter Baujahr 1970, teilsaniert, ergeben so etwa 15,6 Kilowatt.
Kommen beide Rechnungen ungefähr auf dasselbe und passt das Angebot dazu, ist die Sache in Ordnung. Weichen sie stark voneinander ab, liegt das meist an einer Sanierung, die in der Flächenrechnung nicht berücksichtigt ist – oder an einem Verbrauch aus einer Zeit, in der Räume ungenutzt und ungeheizt waren.
Ab wann eine Abweichung ein Problem ist
Eine Abweichung von 10 oder 20 Prozent zwischen Überschlag und Angebot ist normal – die Überschläge sind grob. Ab etwa 30 Prozent lohnt die Nachfrage, und zwar in beide Richtungen: Eine deutlich höhere Heizlast im Angebot als in Ihrer Rechnung führt zu einer größeren und teureren Maschine, eine deutlich niedrigere zu Heizstabbetrieb an kalten Tagen.
Für das Verhältnis von Nennleistung zu Heizlast gelten zwei einfache Grenzen. Liegt die Nennleistung mehr als 30 Prozent über der Heizlast, spricht viel für eine Überdimensionierung; die Anlage taktet dann im Teillastbetrieb. Liegt sie unter der Heizlast, übernimmt an kalten Tagen der elektrische Heizstab. Beides kann im Einzelfall begründet sein – etwa weil die nächstkleinere Baugröße derselben Reihe nicht existiert. Nur: Dann sollte die Begründung genannt werden.
Was Sie konkret anfordern sollten
Bitten Sie um die Berechnung als Dokument, nicht um eine Zahl in einer Mail. Achten Sie darauf, dass daraus hervorgeht:
- welches Verfahren angewendet wurde (raumweise nach DIN EN 12831 oder eine Abschätzung),
- welche Normaußentemperatur für Ihren Standort angesetzt wurde,
- welche Raumtemperaturen unterstellt wurden – 24 Grad im Bad und 20 im Wohnzimmer sind üblich, 22 überall verschieben das Ergebnis spürbar,
- das Ergebnis je Raum und die Summe für das Gebäude,
- ob und mit welchem Ansatz die Warmwasserbereitung berücksichtigt ist.
Wenn noch gar keine Berechnung existiert
Dann ist das kein Grund, das Angebot abzuschreiben. Viele Betriebe rechnen die Heizlast erst nach Auftragserteilung, weil die Berechnung Aufwand ist, der sich bei einem Angebot ohne Zuschlag nicht bezahlt macht. Das ist nachvollziehbar – nur sollte dann im Angebot stehen, dass die Auslegung unter dem Vorbehalt der Berechnung steht, und was passiert, wenn sie eine andere Baugröße ergibt.
Einzeln beauftragt kostet eine raumweise Berechnung meist einige hundert Euro, und häufig ist sie in der Fachplanung oder in einem geförderten Sanierungsfahrplan bereits enthalten. Gemessen an einer um eine Baugröße falsch gewählten Wärmepumpe, die zwanzig Jahre lang taktet, ist das der günstigste Posten des ganzen Projekts.
Die Frage, die diesen Punkt klärt, lautet: Wird die Baugröße nach der Heizlastberechnung noch einmal überprüft, und was gilt preislich, wenn sich dabei eine andere ergibt?
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