Hydraulischer Abgleich fehlt als Fördervoraussetzung
Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für die Förderung und im Angebot nicht enthalten. Ohne Abgleichprotokoll fehlt beim Verwendungsnachweis ein Pflichtdokument.
Frage an Ihren Handwerker: Bitte nehmen Sie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit Protokoll ins Angebot auf.
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)