Wie wir rechnen
Marktüblich vergleicht Ihr Handwerkerangebot mit anderen Angeboten und prüft es gegen die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auf dieser Seite steht, woher die Vergleichsdaten stammen, wie der Vergleich gerechnet wird, was die Förderprüfung leistet – und was sie nicht leistet. Wer lieber das Ergebnis ansieht: Hier steht ein vollständiger Report.
1. Woher die Vergleichsdaten kommen
Verglichen wird gegen echte Angebote, nicht gegen Listenpreise von Herstellern und nicht gegen Preistabellen aus Fachzeitschriften. Der Unterschied ist kein formaler: Ein Listenpreis beschreibt ein Gerät, ein Angebot beschreibt eine Baustelle. Was eine Anlage tatsächlich kostet, entscheidet sich an Montage, Anfahrt, Elektroanschluss, Gerüst und Entsorgung – also an allem, was in keiner Preisliste steht.
Jedes geprüfte Angebot geht anonymisiert in den Bestand ein: übernommen werden Gewerk, die Bezugsgröße, die Nettosumme, die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl und die Positionsstruktur. Name und Anschrift des Betriebs, Angebotsnummern und alle Angaben zum Kunden gehören nicht dazu und werden nicht gespeichert.
So groß ist der Bestand heute. Die Zahlen sind klein, und wir nennen sie trotzdem – eine gerundete Angabe wäre an dieser Stelle wertlos:
| Gewerk | Spanne gerechnet aus | Stand der Kalibrierung | Datensätze im Bestand |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 26 Angeboten | 03.08.2026 | 7 |
| Fenster | noch keinem eigenen Angebot | noch nicht kalibriert | 0 |
| Dach | 2 Angeboten | 13.08.2026 | 1 |
| Fassade | noch keinem eigenen Angebot | noch nicht kalibriert | 0 |
| Photovoltaik | 7 Angeboten | 13.08.2026 | 2 |
Die mittlere Spalte ist die wichtigere: Sie nennt die Angebote, aus denen die Spanne gerechnet ist, gegen die Ihr Report vergleicht. Die rechte Spalte zählt die anonymisierten Datensätze, die seither dazugekommen sind (derzeit 10); sie sind die Grundlage der nächsten Kalibrierung.
Unterhalb von 30 Angeboten je Vergleichssegment nennt der Report keine Perzentil-Einordnung als belastbar. Er zeigt die Einordnung dann weiterhin, schreibt aber ausdrücklich dazu, auf wie vielen Angeboten sie beruht und dass sie vorläufig ist. Wo überhaupt kein eigenes Angebot vorliegt, steht das genauso im Report: Die Spanne stammt dann aus veröffentlichten Preisspannen und nicht aus einem eigenen Bestand.
2. Wie der Preisvergleich gerechnet wird
Angebote sind untereinander erst vergleichbar, wenn sie auf eine gemeinsame Bezugsgröße normiert sind. Die ist je Gewerk eine andere: Euro je Kilowatt Nennleistung bei der Wärmepumpe, Euro je Quadratmeter bei Fenstern, Dach und Fassade, Euro je Kilowatt-Peak bei der Photovoltaik. Alle Preise sind Nettopreise.
Innerhalb eines Gewerks wird nach Segmenten getrennt, weil zwischen ihnen Welten liegen: eine Kerndämmung kostet je Quadratmeter ungefähr ein Achtel einer hinterlüfteten Vorhangfassade, eine oberste Geschossdecke ein Fünftel einer Aufsparrendämmung. Ein gemeinsamer Topf würde beide Fälle falsch einordnen. Lässt sich das Segment aus dem Angebot nicht erkennen, setzt der Preisvergleich aus – und der Report sagt das, statt zu raten.
Verglichen wird nicht der Preis je Einheit, sondern die Nettosumme gegen den für diese Anlagengröße erwarteten Gesamtpreis. Der Grund steckt in den Daten: Montage, Anfahrt, Elektroanschluss und Fundament fallen weitgehend unabhängig von der Größe an. Am Preis je Kilowatt gemessen erschien deshalb fast jede kleine Anlage teuer und fast jede große günstig – die Ampel hätte im Ergebnis die Anlagengröße bewertet und ausgerechnet gut gedämmte Häuser mit kleiner Heizlast getroffen.
Ausgewiesen werden drei Stützstellen: das untere Viertel, der Median und das obere Viertel der Vergleichsangebote, dazu die Stelle, an der Ihr Angebot in dieser Verteilung liegt. Das ist bewusst eine Beobachtung und kein Urteil: Ein Preis im oberen Viertel kann gerechtfertigt sein, ein Preis im unteren Viertel kann bedeuten, dass Leistungen fehlen. Deshalb prüft der Report zusätzlich, ob Ihr Angebot denselben Umfang hat wie die Vergleichsangebote, und weist einen Unterschied ausdrücklich aus.
Positionen, die nicht beauftragt sind – Bedarfs-, Eventual- und Alternativpositionen –, zählen weder in die Summe noch in den Vergleich. Mitbeauftragte Fremdleistungen, etwa der Austausch von Heizkörpern neben dem Heizungstausch, werden vor dem Vergleich abgezogen.
3. Wie die Förderprüfung funktioniert
Die Förderprüfung ist ein deterministisches Regelwerk, kein Sprachmodell, das etwas einschätzt. Jede Regel beschreibt eine nachlesbare Anforderung der Richtlinie und liefert entweder einen Befund oder nichts. Dieselben Eingaben ergeben deshalb immer denselben Report.
Geprüft wird gegen die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: für den Heizungstausch gegen die Heizungsförderung der KfW (Stand 21.07.2026), für Fenster, Dach und Fassade gegen die Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle beim BAFA (Stand 21.07.2026). Photovoltaik kennt keinen Zuschuss; dort prüfen wir gegen Einspeisevergütung, Nullsteuersatz und Netzanschlussrecht.
Entscheidend ist, was dabei geprüft wird: die Erkennbarkeit im Angebot, nicht die spätere Leistungserbringung. Steht der hydraulische Abgleich nicht im Angebot, heißt das nicht, dass er nicht ausgeführt wird – es heißt, dass er nicht zugesagt ist und im Verwendungsnachweis fehlen kann. Genau deshalb ist jeder Befund als Beobachtung und als Frage an Ihren Handwerker formuliert und nicht als Vorwurf.
Der ausgewiesene Zuschuss ist eine Schätzung auf Grundlage der Sätze und Höchstgrenzen des Programms. Boni, die sich ohne Ihre Angaben nicht prüfen lassen, werden nicht eingerechnet, aber ausdrücklich benannt – „nicht geprüft" ist nicht dasselbe wie „steht Ihnen nicht zu". Über die Bewilligung entscheidet allein die Förderstelle.
4. Stand der Daten
Ein Prüfwerkzeug, das mit überholten Fördersätzen rechnet, liefert keine wertlose, sondern eine falsche Aussage – bei einer Entscheidung über eine fünfstellige Summe. Der Stand der Daten steht deshalb sichtbar in jedem Report, auch im PDF:
- Marktdaten: Stand 08/2026. Bis zu diesem Monat reichen die Angebote, aus denen die Vergleichsspannen gerechnet sind.
- BEG-Richtlinie: Fassung vom 21.07.2026. Gegen diese Fassung sind die Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen geschrieben.
- Letzte Durchsicht: 23.08.2026. Überprüft wird halbjährlich, jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli.
Wo eine Angabe noch nicht gegen die Primärquelle geprüft ist, weist der Report das an Ort und Stelle aus, statt eine Genauigkeit zu behaupten, die wir nicht haben. Maßgeblich sind in jedem Fall die Förderbedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
5. Was wir nicht leisten
Der Report ist eine unverbindliche technisch-wirtschaftliche Ersteinschätzung auf Basis einer automatisierten Auswertung des hochgeladenen Dokuments. Er ist ausdrücklich nicht:
- keine Sachverständigenprüfung. Wir sehen Ihr Gebäude nicht. Alles, was der Report sagt, beruht auf dem Dokument und auf Ihren Angaben – ob die Anlage zu Ihrem Haus passt, entscheidet eine Begehung vor Ort.
- keine Energieberatung. Wir sagen nicht, welche Maßnahme sich für Ihr Gebäude lohnt oder in welcher Reihenfolge saniert werden sollte. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin Fördervoraussetzung.
- keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Befunde zu Zahlungsplan, Bindefrist oder Gewährleistung sind Beobachtungen am Text des Angebots, keine rechtliche Bewertung Ihres Vertrags.
- keine Vollständigkeitsgarantie. Wir prüfen einen festen Katalog von Punkten. Dass der Report nichts findet, heißt nicht, dass es nichts zu finden gäbe.
Was der Report dafür leistet, können Sie vollständig nachlesen, bevor Sie zahlen: der Beispielreport ist frei zugänglich, einschließlich PDF. Und wenn er Ihnen nichts bringt, bekommen Sie den Preis zurück – siehe Zufriedenheitsgarantie.