Brandriegel beim WDVS: wann sie Pflicht sind – und wann nicht
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Die Frage hinter der Frage
Wer sich mit einer Fassadendämmung beschäftigt, stößt früher oder später auf das Thema Brandschutz: Polystyrol – EPS, umgangssprachlich Styropor – ist ein brennbarer Baustoff, und er soll großflächig an die Außenwand. Die Sorge ist berechtigt genug, um sie zu klären, bevor der Auftrag erteilt wird.
Die gute Nachricht vorweg, weil sie in den meisten Ratgebern untergeht: Bei einem normalen ein- oder zweigeschossigen Einfamilienhaus sind Brandriegel in aller Regel nicht vorgeschrieben. Wer das nicht weiß, bezahlt entweder eine Leistung, die nicht nötig war, oder lässt sich von einer Anforderung verunsichern, die für sein Haus gar nicht gilt.
Entscheidend ist eine einzige Größe – und sie wird anders gemessen, als fast alle annehmen.
Wie die Regel zustande kommt
Maßgeblich ist nicht die Förderrichtlinie, sondern das Bauordnungsrecht. Die Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, regelt das in drei Schritten.
Erstens: Oberflächen von Außenwänden und Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe schwerentflammbar sein. Zweitens: Diese Anforderung gilt ausdrücklich nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Drittens: Die Grenze zwischen Gebäudeklasse 3 und 4 liegt bei einer Höhe von 7 Metern.
Daraus folgt: Unterhalb dieser Grenze stellt die Bauordnung an die Brennbarkeit der Fassadendämmung keine besondere Anforderung. Oberhalb muss das System als Ganzes schwerentflammbar sein – und ein WDVS mit EPS erreicht diese Einstufung nach den bauaufsichtlichen Zulassungen nur mit zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen. Das sind die Brandriegel.
Die 7 Meter sind nicht die Traufhöhe
Hier liegt der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Die 7 Meter beziehen sich nicht auf die Höhe der Wand, nicht auf die Traufe und schon gar nicht auf den First.
Gemessen wird das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Also: Wie hoch liegt der Fußboden des obersten Stockwerks, in dem jemand wohnen oder arbeiten kann?
Bei einem zweigeschossigen Wohnhaus liegt dieser Wert typischerweise bei drei bis vier Metern – der Fußboden des Obergeschosses. Die Traufe kann dabei ohne Weiteres bei sieben Metern liegen und der First bei zehn. Für die Einordnung spielt das keine Rolle.
Ein Haus mit Erdgeschoss und Obergeschoss ist damit fast immer Gebäudeklasse 3 und braucht keine Brandriegel. Auch ein ausgebautes Dachgeschoss ändert daran oft nichts, solange sein Fußboden unter der Grenze bleibt. Interessant wird es erst ab drei Vollgeschossen.
Ein Nebeneffekt der Messweise, der bei Hanglage zum Tragen kommt: Maßgeblich ist die Geländeoberfläche im Mittel. Ein Haus, das auf der Talseite deutlich höher aus dem Boden steht als auf der Bergseite, wird nicht nach seiner ungünstigsten Ecke eingeordnet.
Was ein Brandriegel überhaupt ist
Wo die Anforderung greift, wird die durchgehende Schicht aus brennbarem Dämmstoff in bestimmten Höhen unterbrochen – durch umlaufende Streifen aus nichtbrennbarem Dämmstoff, in der Praxis Mineralwolle. Sie sollen verhindern, dass sich ein Brand ungehindert hinter der Putzschicht nach oben durch die Fassade zieht.
Wo diese Riegel genau sitzen und wie hoch sie sein müssen, steht nicht in der Bauordnung, sondern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des jeweiligen Systems. Üblich sind ein Riegel im Sockelbereich und weitere auf Höhe der Geschossdecken; teilweise treten an ihre Stelle Streifen oberhalb der Fenster- und Türöffnungen. Maßgeblich ist immer die Zulassung des konkreten Systems, das der Betrieb anbietet – nicht eine allgemeine Faustregel.
Praktisch heißt das: Brandriegel sind Material- und Arbeitsaufwand, der im Angebot sichtbar sein sollte. Mineralwolle ist teurer als EPS, und die Riegel müssen sauber eingepasst und verdübelt werden.
Die zweite Grenze bei 22 Metern
Oberhalb von 22 Metern – nach derselben Messweise – gilt ein Gebäude als Hochhaus. Dort genügt schwerentflammbar nicht mehr, gefordert ist ein nichtbrennbarer Dämmstoff. Ein WDVS mit EPS scheidet damit aus, unabhängig von Brandriegeln.
Für den typischen Leser dieses Artikels ist das keine praktische Frage. Es ordnet die 7-Meter-Grenze aber ein: Sie ist nicht die Schwelle, ab der EPS „gefährlich" wird, sondern die Schwelle, ab der die Bauordnung überhaupt anfängt, an die Brennbarkeit der Fassade Anforderungen zu stellen.
Zuständig ist Ihre Landesbauordnung
Die Musterbauordnung ist ein Mustertext ohne eigene Rechtswirkung. Verbindlich ist die Bauordnung des Bundeslands, in dem das Gebäude steht.
In der Sache trägt die Zahl trotzdem: Alle Länder haben die Gebäudeklassen mit den Schwellen 7, 13 und 22 Metern übernommen. Abweichungen im Detail sind aber möglich, und die Einordnung eines konkreten Gebäudes – gerade bei Hanglage, ausgebautem Dachgeschoss oder gemischter Nutzung – ist keine Sache für eine Überschlagsrechnung am Küchentisch, sondern für den Entwurfsverfasser oder den Energieeffizienz-Experten.
Dieser Artikel ersetzt diese Einordnung nicht. Er soll Ihnen die Frage in die Hand geben, mit der Sie sie auslösen können.
Was die Förderung dazu sagt
Nichts – und das ist die richtige Antwort. Die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung regeln den Wärmeschutz: Für die Außenwand gilt ein U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K). Zum Brandschutz sagen sie nichts, weil das Bauordnungsrecht ihn regelt.
Das bedeutet nicht, dass Brandriegel förderrechtlich unsichtbar wären. Wo sie erforderlich sind, gehören sie zum Dämmsystem und damit zu den Ausgaben der geförderten Maßnahme. Sie werden also mitgefördert wie der übrige Aufbau – sie sind kein Sonderposten, den man aus der Antragssumme herausrechnen müsste.
Für Sie heißt das: Zwei getrennte Prüfungen, zwei getrennte Zuständigkeiten. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt den U-Wert. Ob die Fassade brandschutzrechtlich zulässig ist, beantwortet die Landesbauordnung. Ein Angebot kann die eine Anforderung erfüllen und die andere verfehlen.
Was Sie den Betrieb fragen sollten
Zwei Fragen klären die Sache in den meisten Fällen vollständig:
- In welche Gebäudeklasse fällt mein Haus nach der hier maßgeblichen Landesbauordnung?
- Falls Gebäudeklasse 4 oder höher: Welches System bieten Sie an, was verlangt dessen Zulassung an Brandriegeln, und sind diese im Preis enthalten?
- Falls Gebäudeklasse 1 bis 3: Bitte bestätigen Sie, dass keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind – dann gehört auch keine solche Position ins Angebot.
- Alternativ: Was kostet dasselbe System mit Mineralwolle statt EPS?
Der Weg, der die Frage erübrigt
Wer die Diskussion ganz vermeiden will, dämmt mit Mineralwolle statt mit EPS. Der Dämmstoff ist nichtbrennbar, die Brandriegel entfallen als Thema, und die Frage nach der Gebäudeklasse verliert für den Brandschutz ihre Bedeutung.
Der Preis dafür ist real: Mineralwolle kostet je Quadratmeter mehr als EPS, ist schwerer und in der Verarbeitung aufwendiger. Bei einem Gebäude, das ohnehin Gebäudeklasse 3 ist, gibt es dafür brandschutzrechtlich keinen Anlass – es kann andere gute Gründe geben, etwa Schallschutz oder die Diffusionsoffenheit des Aufbaus, aber der Brandschutz ist keiner davon.
Genau deshalb lohnt es sich, die Gebäudeklasse zu kennen, bevor man Angebote vergleicht: Sie entscheidet, ob ein Aufpreis für nichtbrennbare Dämmung eine Anforderung erfüllt oder eine Sorge beruhigt.
Was das für Ihr Angebot heißt
Ein Fassadenangebot mit EPS, das eine Position „Brandriegel" enthält, ist nicht automatisch überteuert – bei einem Mehrfamilienhaus ab drei Vollgeschossen gehört sie dorthin. Und ein Angebot ohne diese Position ist nicht automatisch lückenhaft: Beim Einfamilienhaus ist das der Normalfall.
Falsch wird es in zwei Richtungen. Eine Brandriegel-Position bei einem Gebäude der Klasse 3 ist eine Leistung ohne Anlass. Und ein Angebot, das bei einem viergeschossigen Gebäude mit EPS arbeitet, ohne den Brandschutz zu erwähnen, beschreibt ein System, das die Bauordnung so nicht zulässt – das fällt spätestens bei der Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten auf, dann aber mitten in der Ausführung.
Beides ist eine Frage von zwei Sätzen im Angebot. Sie zu stellen, kostet nichts.
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