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Energieeffizienz-Experte: wann er Pflicht ist und was er leistet

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Die einfache Regel

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke – ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes Fördervoraussetzung. Für den Heizungstausch ist sie es nicht; dort darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag selbst ausstellen.

Das ist der häufigste Grund, warum ein Hüllantrag anders läuft, als Bekannte es vom Heizungstausch berichtet haben. Wer beides plant, braucht den Experten für den einen Teil und nicht für den anderen.

Was er im Verfahren tut

Der Experte begleitet die Maßnahme an drei Punkten. Vor dem Antrag prüft er, ob das Vorhaben die technischen Mindestanforderungen erreichen kann, und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Während der Ausführung kann er die Umsetzung begleiten. Nach Abschluss bestätigt er im Verwendungsnachweis, dass die Anforderungen tatsächlich erreicht wurden.

Der erste Punkt ist der wertvollste, und er wird oft übersehen: Der Experte rechnet den U-Wert des geplanten Aufbaus, bevor Sie beauftragen. Wenn dabei herauskommt, dass die angebotene Dämmstärke nicht reicht, ist das der günstigste Moment, das zu erfahren.

Er ist außerdem der richtige Ansprechpartner für die Fragen, die ein ausführender Betrieb naturgemäß nicht neutral beantwortet: ob eine Innendämmung an dieser Wand funktioniert, ob eine Kerndämmung in Frage kommt, ob die Reihenfolge der Maßnahmen sinnvoll ist.

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Was er kostet – und was davon gefördert ist

Die Leistung des Experten ist ihrerseits förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung werden bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst, allerdings nicht mit dem Sanierungsfahrplan-Bonus.

Bei einem Einfamilienhaus bewegen sich die Kosten für die Begleitung einer einzelnen Maßnahme üblicherweise im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich; ein vollständiger individueller Sanierungsfahrplan liegt deutlich darüber, löst dafür aber den Bonus aus und verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten.

Konkrete Sätze und Höchstbeträge ändern sich; sie gehören vor der Beauftragung tagesaktuell bei der Förderbank nachgesehen, nicht aus einem Artikel übernommen.

Woran Sie einen finden

Maßgeblich ist die Eintragung in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nur wer dort für das jeweilige Programm gelistet ist, kann die Bestätigungen ausstellen – ein Energieberater ohne diese Eintragung kann fachlich hervorragend sein und trotzdem den Antrag nicht tragen.

Viele ausführende Betriebe arbeiten mit einem festen Experten zusammen. Das ist bequem und für einfache Maßnahmen unproblematisch. Bei größeren Vorhaben spricht einiges für einen unabhängig beauftragten Experten: Seine Empfehlung zur Ausführung ist dann nicht die Empfehlung dessen, der sie ausführt.

Die Frage an den Betrieb lautet: „Arbeiten Sie mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten zusammen, der die Maßnahme für den Förderantrag begleitet, oder muss ich ihn selbst beauftragen?" Beide Antworten sind in Ordnung – wichtig ist, sie vor der Beauftragung zu kennen.

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