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Zwei Angebote vergleichen: warum die Endsumme das schwächste Kriterium ist

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Warum zwei Endsummen nichts sagen

Angebote für dieselbe Maßnahme unterscheiden sich regelmäßig um 30 bis 40 Prozent, und in den seltensten Fällen liegt das am Stundensatz. Es liegt daran, dass sie unterschiedliche Aufträge beschreiben.

Das ist kein Vorwurf an die Betriebe. Ein Angebot ist ein Vorschlag, wie eine Aufgabe zu lösen ist – und wer die Laibungen, die Untergrundvorbereitung und die Entsorgung von vornherein einrechnet, kommt zwangsläufig höher heraus als jemand, der sie später nachträgt.

Deshalb ist der Vergleich zweier Endsummen die schwächste Form der Prüfung. Er misst die Kalkulationsphilosophie, nicht den Preis.

Die Differenzliste

Der Weg, der zuverlässig funktioniert, ist mechanisch und dauert eine Stunde. Schreiben Sie alle Positionen beider Angebote untereinander in eine Tabelle und vermerken Sie für jede, ob sie in Angebot A, in Angebot B oder in beiden enthalten ist.

Die aussagekräftigen Zeilen sind die, in denen nur ein Haken steht. Für jede davon gibt es genau drei Möglichkeiten: Die Leistung ist beim anderen Betrieb im Preis enthalten, sie fällt nicht an, oder sie kommt später als Nachtrag. Welche der drei zutrifft, klärt eine Rückfrage.

Rechnen Sie anschließend die fehlenden Positionen mit realistischen Beträgen hoch und addieren Sie sie zur Summe des Angebots, in dem sie fehlen. Häufig dreht sich die Reihenfolge damit um – und wenn nicht, wissen Sie wenigstens, wofür Sie mehr bezahlen.

Die Fragen, die die Differenz erklären

Wenn die Positionslisten deckungsgleich sind und die Summen trotzdem auseinandergehen, helfen vier Fragen weiter:

  • Ist die Menge dieselbe? Fassaden-, Dach- und Fensterflächen werden unterschiedlich aufgemessen – mit oder ohne Öffnungen, mit oder ohne Laibungen.
  • Ist das Material dasselbe? Zwischen WLG 040 und WLG 032 liegen bei gleicher Dämmstärke Welten, im Angebotstext aber nur eine Ziffer.
  • Ist der Umfang der Nebenleistungen derselbe? Gerüst-Standzeit, Entsorgung nach Gewicht oder pauschal, Anfahrt.
  • Ist die Gewährleistung dieselbe? Für Arbeiten an einem Bauwerk sieht das BGB fünf Jahre vor; eine kürzere Frist ist ein Punkt für die rechtliche Prüfung vor Auftragserteilung.

Pauschalen ohne Beschreibung

Ein Anhaltspunkt, der sich schnell prüfen lässt: Wie viel der Summe steckt in Positionen, die nichts beschreiben? „Kleinmaterial", „diverse Arbeiten", „Nebenleistungen", „Sonstiges".

Machen diese Posten zusammen mehr als etwa fünf Prozent der Nettosumme aus, lohnt die Bitte um Aufschlüsselung. Nicht, weil dahinter etwas verborgen wäre, sondern weil sich später nicht mehr feststellen lässt, welche Leistung enthalten war – und genau darüber entstehen Nachträge.

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Bedarfs- und Alternativpositionen

Der Fehler, der beim Vergleich am schwersten zu sehen ist: Ein Angebot stellt dieselbe Leistung in mehreren Ausführungen nebeneinander, damit der Kunde wählt. Beauftragt ist davon höchstens eine, aber die Kennzeichnung besteht manchmal nur aus Klammern um den Betrag oder einer Fußnote.

Die Gegenprobe ist einfach: Zählen Sie die Beträge aller Positionen zusammen und vergleichen Sie mit der ausgewiesenen Nettosumme. Liegt die Summe darüber, sind Alternativen dabei; beauftragt ist die Ausführung, mit der die Rechnung aufgeht.

Dasselbe gilt für ausdrückliche Bedarfspositionen. Sie stehen im Angebot, sind aber nicht Teil des Preises – und sie dürfen deshalb weder als vorhandene Leistung noch in der Vergleichssumme zählen.

Wie viele Angebote sinnvoll sind

Zwei sind zu wenig, um eine Spanne zu erkennen: Wenn eines davon ungewöhnlich ist, wissen Sie nicht, welches. Ab vier wird der Aufwand größer als der Erkenntnisgewinn, und die Terminfindung mit vier Betrieben zieht sich über Wochen.

Drei ist der übliche Kompromiss – vorausgesetzt, alle drei beziehen sich auf dieselbe Aufgabe. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Wer drei Betriebe unabhängig ins Haus lässt, bekommt oft drei verschiedene Lösungsvorschläge, und die lassen sich nicht gegeneinander rechnen.

Ein Weg, das zu vermeiden: Nach dem ersten Ortstermin eine kurze Beschreibung der gewünschten Ausführung aufschreiben und den weiteren Betrieben mitgeben. Das engt die fachliche Beratung ein wenig ein und macht die Angebote dafür vergleichbar.

Ein Punkt, der in keiner Positionsliste steht

War jemand im Haus? Ein Angebot, das nach einem Telefonat oder einem Online-Formular erstellt wurde, ist ein Preisschild, keine Planung. Wer den Bestand nicht gesehen hat, kennt weder den Zustand des Untergrunds noch die Leitungsführung noch die Zugänglichkeit – und genau daraus entstehen später die Nachträge.

Das ist kein Ausschlusskriterium für ein erstes Richtpreisangebot. Nur sollte ein solches Angebot auch als das bezeichnet sein, statt einen Festpreis zu suggerieren.

Und was ein Vergleich grundsätzlich nicht leisten kann: Ob der Betrieb zuverlässig arbeitet, Termine hält und im Gewährleistungsfall erreichbar ist, steht in keinem Angebot. Zwei Referenzen aus der Nachbarschaft sagen darüber mehr als jede Positionsliste.

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