Wie groß sollte der Stromspeicher sein?
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Nutzbar oder brutto – die wichtigste Frage zuerst
Speicher werden mit zwei verschiedenen Zahlen beworben. Die Bruttokapazität ist das, was die Zellen fassen. Die nutzbare Kapazität ist das, was Sie tatsächlich entnehmen können.
Zwischen beiden liegen regelmäßig zehn bis zwanzig Prozent, weil ein Teil der Ladung als Tiefentladeschutz reserviert bleibt – ohne diese Reserve altert die Batterie deutlich schneller. Die Reserve ist also sinnvoll; nur sollte man wissen, dass es sie gibt.
Angebote nennen fast immer die größere Zahl, und zwar ohne sie als Bruttokapazität zu kennzeichnen. Für den Vergleich zweier Angebote ist das der häufigste Fehler: Zwei Speicher mit derselben Zahl im Angebot können sich in dem, was ankommt, um eine Kilowattstunde unterscheiden.
Die Frage an den Betrieb ist deshalb kurz und sollte schriftlich beantwortet werden: „Sind die angegebenen Kilowattstunden die nutzbare oder die Bruttokapazität, und wie hoch ist die nutzbare Kapazität nach Datenblatt?"
Die Faustregel und ihre Grenzen
Als Anhalt gilt rund eine Kilowattstunde nutzbare Kapazität je 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Ein Haushalt mit 4.000 kWh im Jahr landet damit bei etwa vier Kilowattstunden Speicher, einer mit 6.000 bei etwa sechs.
Die Regel ist grob, und sie hat eine klare Richtung: Sie schützt vor dem häufigeren Fehler, nämlich einem zu großen Speicher. Ein Speicher, der sich an den meisten Tagen nicht leert, verdient sein Geld nicht – bezahlt wird die Kapazität, verdient wird nur an den Zyklen.
Zwei Dinge verschieben die Regel nach oben. Ein Elektroauto, das zu Hause lädt, und eine Wärmepumpe. Beide heben den Stromverbrauch deutlich, und beide verbrauchen zu Zeiten, zu denen ein Speicher etwas beitragen kann. Wer eines von beiden hat oder plant, darf großzügiger rechnen.
Was die Regel nicht leistet: eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Sie sagt, ob die Größenordnung passt, nicht ob sich der Speicher rechnet.
AC oder DC gekoppelt
Ein Speicher kann auf der Gleichstromseite am selben Gerät wie die Module hängen (DC-gekoppelt, meist mit einem Hybridwechselrichter) oder auf der Wechselstromseite als eigenes System (AC-gekoppelt).
DC-gekoppelt ist etwas effizienter, weil der Strom auf dem Weg in den Speicher nicht zweimal gewandelt wird. AC-gekoppelt ist flexibler und der übliche Weg, wenn ein Speicher später zu einer bestehenden Anlage kommt.
Für eine neue Anlage aus einer Hand ist DC-gekoppelt der Regelfall. Wichtiger als die Entscheidung selbst ist, dass sie im Angebot steht – aus ihr folgt, ob Wechselrichter und Speicher zueinander passen müssen und ob ein späterer Herstellerwechsel möglich ist.
Notstrom ist nicht im Speicher enthalten
Die verbreitetste Fehlvorstellung dieses Gewerks: Ein Batteriespeicher versorgt das Haus, wenn der Strom ausfällt.
Er tut es nicht. Ein Speicher schaltet sich bei einem Netzausfall ab, solange keine Umschalteinrichtung eingebaut ist – aus gutem Grund: Ohne sie würde die Anlage in ein Netz einspeisen, an dem Monteure arbeiten.
Die Funktion, die den Ausfall überbrückt, heißt Notstrom oder Ersatzstrom, ist eine eigene Leistung und kostet extra. Sie taucht in Angeboten häufig gar nicht auf, und wenn, dann in sehr verschiedenen Ausbaustufen.
Drei Fragen klären, was gemeint ist: Welche Steckdosen oder welcher Stromkreis wären versorgt – eine einzelne Notstromsteckdose am Gerät, ein eigener Stromkreis oder die ganze Hausverteilung? Wie lange dauert die Umschaltung? Und läuft die Photovoltaikanlage im Ersatzstrombetrieb weiter? Ohne das Letzte ist der Speicher leer, sobald er einmal leer ist.
Woran man einen guten Speicher im Angebot erkennt
Vier Angaben, die im Angebot stehen sollten und die sich vergleichen lassen:
- Nutzbare Kapazität in kWh, ausdrücklich als nutzbar bezeichnet
- Hersteller und Typ – ohne beides ist kein Datenblatt prüfbar
- Garantie in Jahren, und ob sie an eine Zyklenzahl oder einen Durchsatz gekoppelt ist
- Ob der Speicher modular erweiterbar ist und was ein zusätzliches Modul kostet
Der Speicher und die Steuerbox
Ein Hausspeicher ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von § 14a EnWG, sobald er mehr als 4,2 kW aus dem Netz beziehen kann – was praktisch immer der Fall ist.
Damit gehört zu jedem Speicher eine Steuereinrichtung, über die der Netzbetreiber bei drohender Überlastung drosseln kann. Abschalten darf er nicht. Ohne diese Einrichtung ist der Speicher nicht anschlussfähig.
Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Ein Angebot, das die Steuerbox nicht führt, hat entweder eine Position vergessen oder rechnet damit, dass Sie sie separat beauftragen – in beiden Fällen ist es eine Frage vor der Unterschrift wert.
Warum ein zu großer Speicher der teurere Fehler ist
Zwischen zu klein und zu groß ist die Asymmetrie deutlich. Ein zu kleiner Speicher wird jeden Tag voll und jeden Abend leer – er arbeitet an seiner Kapazitätsgrenze und liefert für jede investierte Kilowattstunde den maximalen Nutzen. Was fehlt, ist Reichweite in die Nacht.
Ein zu großer Speicher wird an den meisten Tagen nicht voll und abends nicht leer. Die überzähligen Kilowattstunden Kapazität sind bezahlt und tragen nichts bei. Verdient wird an Zyklen, nicht an Kapazität – und ein Speicher, der halb gefüllt steht, macht keine Zyklen.
Im Winter verschärft sich das: Dann reicht die Erzeugung an vielen Tagen nicht, um einen kleinen Speicher zu füllen, geschweige denn einen großen. Die Monate, in denen Kapazität überhaupt gebraucht würde, sind genau die, in denen es nichts zu speichern gibt.
Deshalb ist die Faustregel bewusst nach oben begrenzt und nicht nach unten. Wer unsicher ist, fährt mit der kleineren Variante und der Frage nach der Erweiterbarkeit besser als umgekehrt.
Modular oder monolithisch
Viele Hausspeicher sind modular aufgebaut: ein Grundgerät mit Wechselrichteranbindung und Steuerung, dazu einzelne Batteriemodule. Erweitern heißt dann, ein Modul dazuzustellen.
Das hat zwei Folgen für den Angebotsvergleich. Erstens steht die Kapazität oft über mehrere Positionen verteilt im Angebot – Grundgerät und Module einzeln –, und nur die Summe ist die Kapazität, die Sie bekommen. Zweitens ist der Preis je Kilowattstunde beim Grundgerät hoch und beim zusätzlichen Modul niedrig.
Die nützliche Frage lautet deshalb nicht nur „was kostet der Speicher", sondern „was kostet ein zusätzliches Modul, und bis zu welcher Gesamtkapazität geht das?" Damit lässt sich die Entscheidung über die Größe vertagen, ohne sich die Option zu verbauen.
Zu klären ist dabei, wie lange der Hersteller die Module noch liefert. Ein modularer Speicher, dessen Baureihe in drei Jahren ausläuft, ist praktisch ein monolithischer.
Die Garantie und was sie tatsächlich zusagt
Speichergarantien sind selten reine Jahresangaben. In aller Regel steht dahinter eine Bedingung: entweder eine Zahl von Ladezyklen oder ein Energiedurchsatz in Megawattstunden – und die Garantie endet, was zuerst eintritt.
Für einen Haushaltsspeicher, der einen Zyklus am Tag macht, ist die Zyklenzahl in aller Regel nicht die Grenze; dort läuft die Jahresfrist zuerst ab. Wer den Speicher aber zusätzlich zum Laden des Autos oder für zeitvariable Netzentgelte nutzt, kommt auf deutlich mehr Zyklen – dann kann die zweite Bedingung greifen.
Zugesagt wird außerdem meist keine volle Kapazität über die Laufzeit, sondern eine Restkapazität am Ende, häufig in der Größenordnung von 70 bis 80 Prozent. Das ist normal und kein Mangel; es gehört nur in die Rechnung, wenn man mit der Kapazität über zwanzig Jahre plant.
Im Angebot sollte deshalb nicht nur „10 Jahre Garantie" stehen, sondern woran sie hängt.
Was der Speicher mit der Wallbox zu tun hat
Wer Speicher und Wallbox zusammen kauft, sollte wissen, dass die beiden um denselben Strom konkurrieren – und dass die Reihenfolge eine Einstellungssache ist.
Ohne übergeordnetes Energiemanagement entscheidet der Zufall: Steckt das Auto am Nachmittag, lädt es aus dem Überschuss, und der Speicher bleibt leer für die Nacht. Steckt es nicht, geht der Überschuss in den Speicher.
Ein Energiemanagement, das Erzeugung, Hausverbrauch, Speicher und Ladepunkt zusammenführt, kann diese Reihenfolge steuern. Es ist dieselbe Komponente, die auch für das überschussgeführte Laden gebraucht wird – und dieselbe, die die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG mitbringt oder ergänzt.
Im Angebot sollte deshalb stehen, welche Komponente die Steuerung übernimmt und ob sie alle drei Geräte kennt. Drei Systeme dreier Hersteller, die nichts voneinander wissen, sind der teuerste Weg zu einer Anlage, die weniger leistet als die Summe ihrer Teile.
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