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Wallbox anmelden: was Netzbetreiber und § 14a EnWG verlangen

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Anmelden muss man jede

Jede fest installierte Wallbox ist beim Netzbetreiber anzumelden. Das ist keine Formsache, die man auch lassen kann: Der Netzbetreiber muss wissen, welche Lasten in seinem Niederspannungsnetz hängen, um es auslegen zu können.

Bis zu einer Summen-Bemessungsleistung von 12 kVA bleibt es bei der Anmeldung. Der Netzbetreiber kann sie nicht verweigern; er nimmt sie zur Kenntnis. Eine übliche 11-kW-Wallbox liegt knapp darunter und ist damit nur anmeldepflichtig.

Darüber – praktisch ab der 22-kW-Wallbox – tritt an die Stelle der Anmeldung eine Zustimmungspflicht. Der Netzbetreiber muss zustimmen, bevor installiert wird, und er kann die Zustimmung mit Auflagen versehen oder bei konkreter Gefahr für die Netzsicherheit verweigern.

Aus dem Angebot sollte hervorgehen, wer die Anmeldung übernimmt. In aller Regel ist es der ausführende Elektrobetrieb, weil er ohnehin eintragungspflichtig im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers ist.

Warum 22 kW am Einfamilienhaus selten etwas bringt

Die größere Wallbox klingt nach der besseren, und im Prospekt ist sie es auch. In der Praxis scheitert sie an drei Stellen.

Erstens am Fahrzeug: Die meisten Elektroautos laden mit maximal 11 kW Wechselstrom, viele nur einphasig. Eine 22-kW-Wallbox lädt sie deshalb nicht schneller.

Zweitens am Hausanschluss: 22 kW sind neben Herd, Wärmepumpe und allem anderen eine erhebliche Last. Ob Ihr Anschluss das hergibt, ist eine Frage an den Netzbetreiber und nicht an den Katalog.

Drittens am Nutzen: Ein Auto steht nachts zehn Stunden an der Wallbox. Mit 11 kW sind das rechnerisch weit mehr, als eine Tagesfahrt verbraucht. Schneller laden hilft, wenn man zwischendurch nachladen muss – zu Hause ist das der Ausnahmefall.

Wer trotzdem 22 kW will, sollte wissen, dass daran die Zustimmungspflicht hängt und damit ein Risiko im Zeitplan.

Steuerbarkeit nach § 14a EnWG

Seit 2024 gilt: Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzbezugsleistung müssen für den Netzbetreiber steuerbar ausgeführt sein. Dazu zählen Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher.

Steuerbar heißt nicht abschaltbar. Der Netzbetreiber darf bei drohender Überlastung auf 4,2 kW drosseln – das reicht, um ein Auto über Nacht weiterzuladen. Vollständig abschalten darf er nicht.

Technisch braucht es dafür eine Steuerbox und ihre Verkabelung. Sie ist eine eigene Position mit eigenem Preis, und sie fehlt in Angeboten häufig. Ohne sie ist die Wallbox nicht anschließbar.

Im Gegenzug bekommen Sie reduzierte Netzentgelte, und zwar nach einem von drei Modulen: einem pauschalen Abschlag, einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises oder zeitvariablen Netzentgelten. Welches sich lohnt, hängt an Ihrem Verbrauchsprofil – wer viel nachts lädt, fährt mit den zeitvariablen Entgelten oft am besten.

Die Zuleitung ist der eigentliche Posten

Der Preis der Wallbox selbst ist der kleinere Teil der Rechnung. Der größere ist die Zuleitung vom Zählerschrank bis zum Stellplatz.

Dazu gehören der Leitungsquerschnitt – bei 11 kW und längeren Wegen deutlich mehr als die naheliegende Annahme –, Wanddurchbrüche, eine eigene Absicherung im Verteiler und, wenn die Garage freisteht, ein Kabelgraben.

Zwischen einer Wallbox an der Innenwand der Garage und einer am Carport zwanzig Meter entfernt liegt ein vierstelliger Unterschied. Ein Angebot, das nur „Wallbox 11 kW inkl. Montage" führt, hat diese Frage nicht beantwortet – und sie ist die einzige, bei der zwei Angebote für dasselbe Gerät weit auseinanderliegen dürfen.

Laden mit Solarstrom – nicht selbstverständlich

Wer Photovoltaik und Wallbox zusammen kauft, tut das meistens mit einem Ziel: Das Auto soll den eigenen Strom laden und nicht den teureren aus dem Netz.

Damit das funktioniert, muss die Wallbox wissen, wie viel Überschuss gerade da ist. Das leistet ein Energiemanagement, das Erzeugung, Hausverbrauch und Ladepunkt zusammenführt. Die Wallbox allein kann es nicht – sie sieht nur ihren eigenen Anschluss.

Fehlt diese Verbindung, lädt die Wallbox mit voller Leistung aus dem Netz, sobald das Kabel steckt. Der wirtschaftliche Sinn der Kombination ist dann genau der, den sie verfehlt.

Die Frage an den Betrieb: „Kann die Wallbox überschussgeführt laden, welche Komponente steuert das, und ist sie im Preis enthalten?" Sinnvoll ist außerdem die Frage nach der Mindestladeleistung – nicht jede Wallbox kann so weit herunterregeln, dass sie bei wenig Sonne überhaupt lädt.

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Was ins Angebot gehört

Fünf Angaben, ohne die zwei Wallbox-Angebote nicht vergleichbar sind:

  • Hersteller, Typ und Ladeleistung in kW
  • Länge und Querschnitt der Zuleitung sowie die vorgesehene Führung
  • Ob Durchbrüche und Erdarbeiten im Festpreis enthalten sind
  • Steuereinrichtung nach § 14a EnWG einschließlich Verkabelung und Anmeldung
  • Ob und wodurch überschussgeführtes Laden möglich ist

Die drei Netzentgelt-Module

Wer die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG herstellt, hat Anspruch auf reduzierte Netzentgelte und kann zwischen drei Modulen wählen. Die Wahl ist keine Einbahnstraße; ein Wechsel ist möglich.

Modul 1 ist ein pauschaler Abschlag auf den Grundpreis. Es ist die einfachste Variante, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich beziehen – und für Haushalte mit geringem Verbrauch der steuerbaren Geräte oft die beste.

Modul 2 ist eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises im Netzentgelt. Es lohnt sich, je mehr die steuerbaren Geräte verbrauchen; Voraussetzung ist ein eigener Zählpunkt für sie.

Modul 3 sind zeitvariable Netzentgelte: Wer in Schwachlastzeiten bezieht, zahlt weniger. Für Haushalte, die überwiegend nachts laden, ist es häufig die günstigste Variante – und es setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Welches Modul passt, hängt an Ihrem Verbrauchsprofil. Ein Betrieb, der die Frage beantworten kann, hat sich mit dem Thema befasst; einer, der sie an den Netzbetreiber weiterreicht, auch – nur sollten Sie dann wissen, dass die Entscheidung bei Ihnen liegt.

Was der Netzbetreiber bei der Anmeldung wissen will

Die Anmeldung selbst ist unspektakulär und läuft in aller Regel über ein Formular des Netzbetreibers, das der ausführende Elektrobetrieb einreicht. Er ist dafür im Installateurverzeichnis eingetragen; ohne diese Eintragung darf er am Netz nicht arbeiten.

Gefragt wird nach Hersteller und Typ der Wallbox, der Anschlussleistung, dem Anschlusspunkt im Haus und der vorgesehenen Steuereinrichtung. Bei Wallboxen über 12 kVA kommt die Frage nach der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Ladepunkte dazu.

Sinnvoll ist, die Anmeldung vor der Installation abzuschließen und nicht danach. Zum einen ist sie so vorgesehen; zum anderen zeigt sich dabei, ob am Zählerplatz etwas zu tun ist – und das ist bei einer Wallbox dieselbe Frage wie bei einer Photovoltaikanlage.

Ein eigener Stromkreis, kein Verlängerungskabel

Eine Wallbox ist ein Dauerverbraucher: Sie zieht über Stunden hinweg konstant ihre volle Leistung. Genau darin unterscheidet sie sich von jedem anderen Gerät im Haushalt, und deshalb bekommt sie einen eigenen Stromkreis mit eigener Absicherung.

Dazu gehört ein Fehlerstromschutz, der auch Gleichfehlerströme erfasst – entweder als eigenes Bauteil im Verteiler oder in der Wallbox integriert. Welche der beiden Lösungen vorgesehen ist, gehört ins Angebot: Ist sie in der Wallbox integriert, spart das im Verteiler ein Bauteil; ist sie es nicht, muss es dort stehen.

Die gelegentlich gehörte Alternative, das Auto über eine gewöhnliche Schuko-Steckdose zu laden, ist keine. Eine Haushaltssteckdose ist für kurzzeitige Belastung ausgelegt, nicht für zehn Stunden an der Grenze – Kontakte, Klemmstellen und Leitungen erwärmen sich, und die Schäden zeigen sich erst, wenn es zu spät ist.

Wallbox und Photovoltaik in einem Auftrag

Wer beides zusammen beauftragt, spart eine Anfahrt, eine Anmeldung und meist auch einen Teil der Elektroinstallation – die Zuleitung zur Wallbox und der AC-Anschluss der Anlage laufen über denselben Verteiler.

Es entsteht dabei aber auch ein Vergleichsproblem: Ein Paketpreis für Anlage, Speicher und Wallbox lässt sich mit einem anderen Paketpreis nur vergleichen, wenn beide dieselben drei Teile in derselben Größe enthalten. Sobald sich Speicherkapazität oder Wallbox-Leistung unterscheiden, ist der Gesamtpreis keine Aussage mehr.

Und ein steuerliches: Für Anlage und Speicher gilt der Nullsteuersatz, für die Wallbox nicht. Ein Paket mit einem einzigen Steuersatz von null Prozent auf alles ist deshalb kein Schnäppchen, sondern ein Fehler – einer, der zulasten des Betriebs geht, aber den Bruttopreisvergleich zweier Angebote wertlos macht.

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