Marktüblich
← Ratgeber

PV-Angebot prüfen: die sechs Positionen, die fast immer fehlen

Zuletzt aktualisiert am

Ein Angebot, drei Anlagen

Ein Angebot für Photovoltaik mit Speicher und Wallbox sieht aus wie ein Angebot. Tatsächlich beschreibt es drei verschiedene Anlagen: den Generator auf dem Dach, den Batteriespeicher im Keller und die Ladeeinrichtung an der Garage. Jede hat eine eigene Bezugsgröße, eine eigene Preisspanne und eine eigene Rechtslage.

Das ist der Grund, warum die verbreitetste Kennzahl dieses Marktes – der Preis pro Kilowatt-Peak – für den Vergleich zweier Angebote fast wertlos ist. Dieselbe 10-kWp-Anlage kostet mit einem 10-kWh-Speicher rund das Anderthalbfache. Rechnet man beides auf die Modulleistung um, sieht jede Anlage mit Speicher überteuert aus und jede ohne verdächtig günstig.

Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sollte deshalb zuerst dieselbe Zusammenstellung herstellen: gleiche Anlagengröße in kWp, gleiche nutzbare Speicherkapazität in kWh, gleiche Zahl und Leistung der Wallboxen. Erst danach ist der Preis eine Aussage.

Der zweite Schritt ist die Frage nach dem, was in keinem der beiden steht. Aus der Struktur dieses Gewerks heraus sind es immer wieder dieselben sechs Positionen.

1. Der Zählerschrank

Der teuerste und der tückischste Posten. Der Zählerplatz muss den Technischen Anschlussbedingungen entsprechen; für die Einspeisung kommt ein Zweirichtungszähler hinein, für die Steuerung nach § 14a EnWG später ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox. Zählerschränke aus der Zeit vor der Jahrtausendwende erfüllen das regelmäßig nicht.

Tückisch ist er, weil die Entscheidung nicht beim Betrieb liegt und nicht bei Ihnen. Sie liegt beim Netzbetreiber, und sie fällt nach der Anmeldung der Anlage – also nach Ihrer Beauftragung. Ein Angebot, das dazu nichts sagt, hat den Posten nicht kalkuliert, und zwar unabhängig davon, ob er anfällt.

Zwischen einer Erweiterung des vorhandenen Schranks und einem neuen Zählerplatz samt Hausanschlusskasten liegt der Faktor drei. Die Frage vor der Unterschrift lautet deshalb nicht „ist der Zählerschrank enthalten", sondern: „Haben Sie ihn angesehen, und wer trägt die Kosten, wenn der Netzbetreiber einen Umbau verlangt?"

2. Die Steuereinrichtung nach § 14a EnWG

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzbezugsleistung müssen für den Netzbetreiber steuerbar ausgeführt sein. Das betrifft die Wallbox – eine 11-kW-Wallbox liegt immer darüber – und praktisch jeden Hausspeicher.

Steuerbar heißt: Der Netzbetreiber darf bei drohender Überlastung des Netzes auf 4,2 kW drosseln. Abschalten darf er nicht. Dafür braucht es eine Steuerbox und ihre Verkabelung, und ohne sie ist das Gerät schlicht nicht anschließbar.

Die Kehrseite ist ein Vorteil, den viele Angebote nicht erwähnen: Wer die Steuerbarkeit herstellt, bekommt reduzierte Netzentgelte, und zwar nach einem von drei Modulen – einem pauschalen Abschlag, einer prozentualen Reduzierung oder zeitvariablen Netzentgelten. Welches sich rechnet, hängt an Ihrem Verbrauchsprofil. Es ist eine gute Frage an den Betrieb, weil sie zeigt, ob er das Thema durchdrungen hat.

3. Der Überspannungsschutz

Eine Photovoltaikanlage vergrößert die Fläche, über die ein Blitz seine Energie ins Haus einkoppeln kann, und sie zieht Gleichstromleitungen quer durch das Dach bis in den Hausanschlussraum.

Ohne Überspannungsableiter auf der Gleich- und der Wechselstromseite trifft eine Überspannung zuerst den Wechselrichter – das teuerste und empfindlichste Bauteil der Anlage und dasjenige mit der kürzesten Lebensdauer.

Prüfen Sie zusätzlich, was Ihre Gebäudeversicherung verlangt. Manche Bedingungen knüpfen den Schutz der Anlage an einen fachgerechten Überspannungsschutz; dann ist die eingesparte Position im Schadensfall die teuerste des ganzen Angebots.

4. Das Gerüst

Für Arbeiten auf dem Dach ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben, in aller Regel ein Gerüst mit Dachfangwand. Anders als beim Dachdecker steht sie im PV-Angebot oft nicht drin – manche Betriebe rechnen sie getrennt ab, manche lassen den Kunden einen Gerüstbauer beauftragen.

Beides ist zulässig. Nur muss es im Angebot stehen, sonst vergleichen Sie ein Angebot mit Gerüst gegen eines ohne und halten das zweite für das günstigere.

5. Die Zuleitung zur Wallbox

Der Preis einer Wallbox ist der kleinere Teil der Rechnung. Der größere ist die Zuleitung vom Zählerschrank bis zum Stellplatz: Leitungsquerschnitt, Wanddurchbrüche, gegebenenfalls ein Kabelgraben zur freistehenden Garage, und eine eigene Absicherung.

Diese Kosten hängen an Ihrem Haus und nicht am Gerät. Zwischen einer Wallbox an der Innenwand der Garage und einer am Carport zwanzig Meter entfernt liegt ein vierstelliger Unterschied. Ein Angebot, das nur „Wallbox 11 kW inkl. Montage" führt, hat diese Frage nicht beantwortet.

Sie haben ein Angebot vorliegen? Lassen Sie es gegen echte Angebote einordnen – die Vorschau mit Preis- und Förder-Ampel ist kostenlos.

6. Not- oder Ersatzstrom

Ein Batteriespeicher schaltet sich bei einem Netzausfall ab, solange keine Umschalteinrichtung eingebaut ist – aus gutem Grund: Ohne sie würde die Anlage in ein Netz einspeisen, an dem Monteure arbeiten.

Die Funktion, die den Ausfall überbrückt, heißt Notstrom oder Ersatzstrom und ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis. Viele Käufer nehmen an, ein Speicher könne das von sich aus; er kann es nicht. Es ist die häufigste Enttäuschung dieses Gewerks, und sie zeigt sich erst beim ersten Stromausfall.

Wichtig ist dabei die Rückfrage, welcher Umfang gemeint ist: eine einzelne Steckdose am Gerät, ein eigener Stromkreis oder die ganze Hausverteilung. Und ob die Photovoltaikanlage im Ersatzstrombetrieb weiterläuft – sonst ist der Speicher leer, sobald er einmal leer ist.

Was außerdem ins Angebot gehört

Neben den sechs Positionen entscheiden ein paar Angaben darüber, ob sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen:

  • Anlagengröße in kWp, dazu Zahl und Einzelleistung der Module
  • Hersteller und Typ von Modulen, Wechselrichter und Speicher – ohne sie ist kein Datenblatt prüfbar
  • Nutzbare Speicherkapazität in kWh, ausdrücklich als nutzbar bezeichnet
  • AC-Nennleistung des Wechselrichters, getrennt von der Modulleistung
  • Produkt- und Leistungsgarantie der Module sowie die Garantie auf den Wechselrichter
  • Montageart und Dachflächen, auf die die Module kommen
  • Wer die Netzanmeldung, das Inbetriebnahmeprotokoll und die Eintragung im Marktstammdatenregister übernimmt
  • Umsatzsteuersatz je Position – für die Anlage 0 %, für die Wallbox 19 %

Zwei Sätze, die im Angebot stehen sollten

Der erste betrifft den Zeitpunkt: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Wird die Frist versäumt, ruht der Vergütungsanspruch, bis sie nachgeholt ist. Die Eintragung ist kostenlos und in einer Viertelstunde erledigt – sie muss nur jemand machen, und aus vielen Angeboten geht nicht hervor, wer.

Der zweite betrifft die Leistung: Solange kein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung installiert ist, darf eine neue Anlage höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Die Begrenzung endet mit dem Einbau der Steuertechnik von selbst – der Einbau liegt aber beim Messstellenbetreiber und nicht bei Ihnen. Bis dahin geht Ertrag verloren, den Sie schon bezahlt haben.

Beides ist kein Mangel des Angebots. Beides gehört aber in jede Ertragsrechnung, die auf dem Angebot aufbaut – und in den meisten steht es nicht.

Die Reihenfolge: erst anmelden, dann bauen

Anders als bei den geförderten Gewerken hängt an der Reihenfolge kein Zuschuss. Trotzdem entscheidet sie über den Preis, und zwar an zwei Stellen.

Die Anlage ist vor der Errichtung beim Netzbetreiber anzumelden. Er bestimmt den Anschlusspunkt und beurteilt den Zählerplatz. Wer erst baut und dann anmeldet, erfährt die Antwort auf die teuerste offene Frage dieses Gewerks zum spätestmöglichen Zeitpunkt – nämlich dann, wenn die Module schon liegen und die Verhandlungsposition weg ist.

Die zweite Stelle ist der Vergütungssatz. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, und die Sätze sinken halbjährlich zum 1. Februar und zum 1. August. Wer eine Inbetriebnahme in diesen Wochen plant, sollte den Zählerplatz zuerst klären und nicht zuletzt: Ein Termin beim Netzbetreiber, der sich um vier Wochen schiebt, kann über den Stichtag hinaustragen.

Ein Satz im Auftrag hilft: dass die Beauftragung erst wirksam wird, wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber vorliegt und der Umfang des Zählerplatzumbaus feststeht.

Was ein sauber kalkuliertes Angebot verrät

Der verlässlichste Hinweis auf ein durchdachtes Angebot ist nicht der Preis, sondern die Zahl der Positionen. Ein Angebot, das Gerüst, Zählerschrank, Überspannungsschutz, Steuereinrichtung und Netzanmeldung einzeln ausweist, hat sie kalkuliert. Ein Angebot mit drei Zeilen hat sie vielleicht auch – nur wissen Sie es nicht, und im Streitfall steht Aussage gegen Aussage.

Ein zweites Erkennungsmerkmal ist die Sprache bei der Umsatzsteuer. Für Anlage und Speicher gilt der Nullsteuersatz, für die Wallbox nicht. Ein Angebot, das beide Sätze getrennt ausweist, hat die Frage durchdrungen; eines mit pauschal null Prozent auf alles nicht.

Ein drittes: Steht in der Ertragsrechnung ein Vergütungssatz, der über die ganze Anlage gilt, obwohl die Anlage größer als zehn Kilowatt-Peak ist, ist die Rechnung zu optimistisch. Die Vergütung ist nach Leistungsanteilen gestaffelt.

Keines dieser Merkmale sagt etwas über die handwerkliche Qualität. Alle drei sagen etwas darüber, wie gut Sie später nachvollziehen können, wofür Sie bezahlt haben.

Was der Check daraus macht

Die Prüfung auf dieser Seite geht das Angebot in vier Bereichen durch: Vollständigkeit, technische Plausibilität, Vergütung und Steuer, Preis.

Beim Preis wird nicht der Wert je Kilowatt-Peak gegen eine Spanne gehalten, sondern die Angebotssumme gegen einen Erwartungswert, der aus Generator, Speicher und Wallbox zusammengesetzt ist. Enthält Ihr Angebot Leistungen nicht, die in diesem Erwartungswert stecken, steht das an der Skala – ein niedrigerer Preis ist dann zunächst ein kleinerer Auftrag.

Jeder Befund endet mit einer Frage, die Sie so stellen können, wie sie dasteht. Das ist der eigentliche Zweck: nicht ein Urteil über das Angebot, sondern eine Liste für das nächste Gespräch.

Angebot liegt schon auf dem Tisch?

Laden Sie es hoch und sehen Sie in 90 Sekunden, wie es im Marktvergleich dasteht.

Photovoltaik-Angebot kostenlos prüfen