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Marktüblich

Methode

So prüfen wir Ihr Angebot

Der Angebotscheck beantwortet drei Fragen: Ist der Preis marktüblich, fehlen Leistungen, die später als Nachtrag kommen, und gefährdet etwas die Förderung? Auf dieser Seite steht, woher die Maßstäbe dafür kommen – mit denselben Zahlen, mit denen der Check rechnet.

Wie läuft die Prüfung ab?

Eine Software liest aus dem hochgeladenen Angebot die einzelnen Positionen, Mengen und Preise sowie die technischen Angaben – etwa Leistung und Gerätetyp einer Wärmepumpe oder den U-Wert eines Fensters. Danach entscheidet kein Sprachmodell mehr, sondern ein festes Regelwerk: Es vergleicht den Preis mit dem Preisband des Gewerks, gleicht die Positionen mit der Checkliste ab und prüft die Fördervoraussetzungen. Dieselben ausgelesenen Angaben führen deshalb immer zum selben Ergebnis.

Befunde im Bericht nennen ihre Grundlage und, wo es passt, eine konkrete Frage an den Betrieb. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung: Marktüblich liefert eine unverbindliche technisch-wirtschaftliche Ersteinschätzung auf Basis einer automatisierten Auswertung. Sie ersetzt keine Sachverständigenprüfung und keine Rechtsberatung.

Woher kommen die Vergleichspreise?

Jedes Gewerk hat ein Preisband, gerechnet auf die Größe, die den Preis treibt – Kilowatt bei der Wärmepumpe, Quadratmeter bei Fenster, Dach und Fassade, Kilowattpeak bei Photovoltaik. Kalibriert wird es aus echten Angeboten. Solange ein Segment weniger als 30 Angebote hat, ist das Band vorläufig – teils noch aus veröffentlichten Preisspannen abgeleitet –, und der Bericht sagt das ausdrücklich dazu.

GewerkAngebote in der KalibrierungStandStatus
Wärmepumpe263.8.2026vorläufig
Fenster0–vorläufig
Dach213.8.2026vorläufig
Fassade0–vorläufig
Photovoltaik713.8.2026vorläufig

Welche Positionen prüfen wir?

Je Gewerk gibt es eine Checkliste mit den Leistungen, die in Angeboten am häufigsten fehlen und dann als Nachtrag oder als bauseitige Leistung beim Bauherrn landen. Die Listen sind versioniert; geprüft wird immer gegen die gültige Fassung.

Wärmepumpe (10 Punkte, gültig ab 1.10.2026)

  • Hydraulischer Abgleich
  • Demontage und Entsorgung der Altheizung
  • Öltank-Demontage und Tankreinigung
  • Elektroanschluss der Wärmepumpe
  • Fundament bzw. Aufstellung der Außeneinheit
  • Inbetriebnahme und Einregulierung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Anfahrt und Fracht
  • Fachunternehmererklärung für den Förderantrag
  • Stilllegung oder Verschluss des Kamins

Fenster (9 Punkte, gültig ab 1.10.2026)

  • Abdichtung der Anschlussfuge
  • Ausbau der alten Fenster
  • Entsorgung der Altfenster
  • Laibungs-, Putz- und Malerarbeiten
  • Fensterbänke innen und außen
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Gerüst oder Hebebühne
  • Fachunternehmererklärung für den Förderantrag
  • Dämmung der Rollladenkästen

Dach (10 Punkte, gültig ab 1.10.2026)

  • Gerüst
  • Abbruch der alten Eindeckung
  • Entsorgung des Abbruchmaterials
  • Unterdeckbahn
  • Konter- und Traglattung
  • Luftdichte Ebene und Dampfbremse
  • Innenbekleidung
  • Anschluss- und Blecharbeiten
  • Dachrinne und Fallrohre
  • Fachunternehmererklärung für den Förderantrag

Photovoltaik (6 Punkte, gültig ab 4.10.2026)

  • Netzanmeldung und Inbetriebnahme
  • Zählerschrank
  • Überspannungsschutz
  • Steuereinrichtung nach § 14a EnWG
  • Gerüst oder Absturzsicherung
  • Zuleitung zur Wallbox

Woran messen wir die Förderfähigkeit?

Die Fördervoraussetzungen stehen als Daten im Regelwerk und sind gegen die Primärquellen geprüft – nicht gegen Zusammenfassungen Dritter. Bei Wärmepumpen kommt die BAFA-Liste der förderfähigen Geräte dazu (5.602 Einträge, Abruf 31.7.2026).

Was der Check nicht ist

Kein Gutachten, keine Rechtsberatung und keine Energieberatung. Wo eine Förderung einen Energieeffizienz-Experten verlangt, ersetzt der Check ihn nicht – er zeigt, ob das Angebot die Punkte enthält, die der Experte bestätigen muss. Und er bewertet keine Betriebe: Gegenstand ist das Angebot, nicht der Handwerker.

Häufige Fragen

Wer steht hinter Marktüblich?
Marktüblich ist ein Angebot des Instituts für digitale Lösungen. Wir führen selbst keine Handwerkerleistungen aus. Die Einordnung eines Angebots hängt allein an den hier beschriebenen Regeln; kein Betrieb kann sie beeinflussen.
Prüft ein Mensch mein Angebot?
Nein. Eine Software liest die Positionen aus dem Dokument, ein festes Regelwerk ordnet sie ein. Das macht den Check schnell und für alle gleich, ersetzt aber keine Sachverständigenprüfung. Was Sie aus dem Ergebnis machen, entscheiden allein Sie.
Wie belastbar sind die Vergleichspreise?
So belastbar wie die Zahl der Angebote dahinter. Ein Preisband gilt erst ab 30 Angeboten je Segment als kalibriert. Darunter weist der Bericht die Einordnung ausdrücklich als vorläufig aus und nennt die Stichprobe.
Was passiert mit meinem hochgeladenen Angebot?
Das Dokument und die Auswertung werden 30 Tage nach dem Upload automatisch gelöscht. Sie können die Löschung jederzeit vorher verlangen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.