Asbest im Dach: was der Verdacht für Ihr Angebot bedeutet
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Warum das Baujahr die erste Information ist
Asbestzement – im Sprachgebrauch oft nach einer Markenbezeichnung benannt – wurde in Deutschland bis 1993 hergestellt und verbaut. Für ein Dach, das vor diesem Zeitpunkt gedeckt oder saniert wurde, ist ein Befund deshalb nicht auszuschließen.
Betroffen sind nicht nur Wellplatten und Dachschindeln. Auch alte Unterspannbahnen, Spachtelmassen, Kleber und Dichtungen können asbesthaltig sein, und künstliche Mineralfasern aus alten Dämmungen fallen unter vergleichbare Vorschriften.
Ein Haus aus den Achtzigerjahren mit originaler Eindeckung ist also kein Sonderfall, sondern der Normalfall dieser Frage.
Woran sich der Verdacht festmachen lässt
Sicher lässt sich das nur im Labor klären. Es gibt aber Anhaltspunkte, die eine Untersuchung nahelegen:
- Graue, wellige oder ebene Faserzementplatten als Deckung oder an Gauben
- Kleinformatige Faserzementschindeln, oft rautenförmig
- Eine Herstellerprägung auf der Plattenrückseite mit einem Datum vor 1994
- Alte, brüchige Unterspannbahnen aus Bitumen mit Faseranteil
- Gelbe oder rosafarbene Mineralwolle aus der Zeit vor 1996 ohne KI-Kennzeichnung
Was sich mit einem Befund ändert
Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen folgen der TRGS 519. Das betrifft die Qualifikation des ausführenden Betriebs, die Anzeige der Arbeiten, die Schutzmaßnahmen auf der Baustelle, die Verpackung des Materials und den Entsorgungsweg.
In der Praxis heißt das: andere Arbeitsschritte, andere Zeiten, andere Container und ein deutlich höherer Preis für Abbruch und Entsorgung. Wenn das erst am offenen Dach auffällt, kommt die Verzögerung hinzu – und das Gerüst steht währenddessen weiter.
Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: Die Untersuchung vor der Beauftragung kostet wenig und macht das Angebot belastbar. Nach der Beauftragung ist sie ein Nachtrag mit offenem Ausgang.
Die Fragen an den Betrieb
Drei Fragen klären die Lage, und alle drei lassen sich vor der Unterschrift stellen:
- Ist vor dem Abbruch eine Untersuchung auf Asbest und künstliche Mineralfasern vorgesehen, und was kostet sie?
- Falls der Befund positiv ausfällt: Was kostet Abbruch und Entsorgung nach TRGS 519, und ist Ihr Betrieb dafür zugelassen?
- Was passiert mit dem Ausführungstermin und mit der Gerüst-Standzeit, wenn ein Befund vorliegt?
Und die Förderung?
Die Entsorgung gehört zu den Umfeldmaßnahmen einer geförderten Dämmung und ist damit grundsätzlich mit förderfähig – auch die aufwendigere nach TRGS 519. Das gleicht die Mehrkosten nicht aus, mildert sie aber.
Weil eine vollständige Dachsanierung ohnehin meist über der Höchstgrenze liegt, ändert das an der Zuschusshöhe in vielen Fällen allerdings nichts: Die zusätzlichen Kosten liegen dann oberhalb der Grenze und tragen sich selbst.
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