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Oberste Geschossdecke dämmen: die günstigste Maßnahme der Gebäudehülle

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Die Maßnahme, mit der viele anfangen

Wenn der Dachraum nicht ausgebaut ist und es auch nicht werden soll, muss nicht das Dach gedämmt werden, sondern nur die Decke darunter. Die Dämmung wandert dann auf den Boden des unbeheizten Dachraums statt zwischen die Sparren – die thermische Hülle des Hauses wird ein Stockwerk tiefer gezogen.

Das Ergebnis ist energetisch gleichwertig, solange der Dachraum unbeheizt bleibt: Beheizt wird nur, was innerhalb der Hülle liegt, und der kalte Dachraum liegt danach außerhalb.

Der Unterschied liegt im Aufwand. Es braucht kein Gerüst, keinen Abbruch der Eindeckung und keine Entsorgung – die drei Posten, die eine Dachsanierung teuer machen. Deshalb ist das für viele Eigentümer die erste Maßnahme überhaupt.

Der Preisunterschied ist der Faktor fünf

Je Quadratmeter kostet die Dämmung der obersten Geschossdecke ungefähr ein Fünftel einer Aufsparrendämmung mit neuer Eindeckung. Verglichen mit diesem Unterschied ist die Wahl des Dämmstoffs eine Nachkommastelle.

Auch der feste Anteil fällt kleiner aus. Bei einer Dachsanierung steht das Gerüst um das ganze Haus, selbst wenn nur eine Dachhälfte gedämmt wird; bei der Geschossdecke entfällt es. Was bleibt, sind Anfahrt, Baustelleneinrichtung und Material.

Für die Angebotsprüfung ist dieser Abstand der Grund, warum die Maßnahme im Angebot klar erkennbar sein muss. Wer eine Geschossdeckendämmung gegen die Preisspanne einer Aufsparrendämmung misst, hält jedes Angebot für sensationell günstig – und umgekehrt. Geht aus einem Dachangebot nicht hervor, welche Maßnahme ausgeführt wird, ist die Preiseinordnung deshalb nicht sinnvoll möglich, und ein ehrlicher Vergleich setzt an dieser Stelle aus.

Die Förderanforderung ist dieselbe wie am Dach

Ein verbreitetes Missverständnis: Weil die Maßnahme einfacher und billiger ist, wird eine mildere Anforderung vermutet. Das Gegenteil stimmt – für die oberste Geschossdecke gilt derselbe Wert wie für die Dachfläche: U höchstens 0,14 W/(m²·K).

Erreichbar ist er hier meist leichter, weil der Platz nach oben kaum begrenzt ist. Zwischen den Sparren endet die Dämmstärke an der Sparrenhöhe; auf einer Geschossdecke kann die Lage dicker ausfallen, ohne dass jemand etwas davon merkt.

Maßgeblich bleibt auch hier der U-Wert des fertigen Bauteils, nicht die Dämmstärke. In den Wert geht die Bestandsdecke mit ein – eine Holzbalkendecke mit Einschub verhält sich anders als eine Betondecke. Ein Angebot, das nur die Zentimeter nennt, lässt die Frage offen.

Begehbar oder nicht – das ist die eigentliche Entscheidung

Die Frage, die den Preis innerhalb der Maßnahme bestimmt, ist nicht der Dämmstoff, sondern ob die Fläche danach betretbar sein soll.

Eine nicht begehbare Ausführung ist die günstigste: Dämmfilz oder Einblasdämmung auf die Decke, fertig. Der Dachraum ist danach nur noch über Laufstege zugänglich, als Abstellfläche fällt er aus.

Eine begehbare Ausführung braucht eine druckfeste Dämmung oder eine Lagerkonstruktion mit Beplankung darüber. Das kostet spürbar mehr und ist trotzdem oft die richtige Wahl – wer den Dachraum als Lager nutzt und das erst nach der Dämmung merkt, baut zweimal.

Diese Frage gehört vor der Angebotseinholung entschieden, nicht danach. Zwei Angebote, von denen eines begehbar rechnet und das andere nicht, sind nicht vergleichbar, auch wenn beide dieselbe Fläche nennen.

Wann die Geschossdecke die falsche Wahl ist

Der Fall, in dem sie ausscheidet, ist einfach zu erkennen: Wenn der Dachraum ausgebaut ist oder ausgebaut werden soll. Dann liegt der beheizte Raum oberhalb der Decke, und die Dämmung muss ins Dach.

Der zweite Fall ist weniger offensichtlich: Wenn die Eindeckung ohnehin erneuert werden muss. Steht das Gerüst und ist das Dach offen, sind die teuren Posten schon bezahlt – der Aufpreis für eine Aufsparrendämmung fällt dann viel kleiner aus als der Vergleich der beiden Maßnahmen für sich genommen vermuten lässt. Wer in dieser Lage die Geschossdecke dämmt, zahlt später für dieselben Nebenkosten ein zweites Mal.

Und ein dritter, der oft übersehen wird: Wenn im Dachraum Leitungen, ein Wasserspeicher oder eine Lüftungsanlage stehen, die frostfrei bleiben müssen. Nach der Dämmung ist der Raum kalt. Wasserführende Leitungen gehören dann entweder unter die Dämmebene verlegt oder eigens gedämmt – und das gehört vor der Ausführung geklärt, nicht im ersten Frost danach.

Wer unsicher ist, welcher der Fälle vorliegt, hat mit dem Energieeffizienz-Experten ohnehin jemanden an der Hand: Die Abwägung zwischen Geschossdecke und Dachfläche ist genau seine Frage, und für eine geförderte Maßnahme ist er ohnehin einzubinden.

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Was im Angebot stehen sollte

Weil die Maßnahme klein ist, sind auch die Angebote knapp – oft eine Seite. Das ist kein Mangel, solange die entscheidenden Angaben darin stehen:

  • Die Fläche in Quadratmetern, nicht nur eine Pauschale
  • Der U-Wert des fertigen Bauteils, nicht nur die Dämmstärke
  • Der Dämmstoff mit seiner Wärmeleitgruppe
  • Ob die Fläche danach begehbar ist und wie das ausgeführt wird
  • Wie mit der Dachbodenluke verfahren wird – eine ungedämmte Luke ist die Schwachstelle der ganzen Fläche
  • Ob ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist, falls gefördert werden soll

Wie Sie zwei Angebote vergleichbar machen

Weil die Maßnahme klein ist, wird sie häufig als Pauschale angeboten – eine Summe, ein Satz Beschreibung. Zwei solche Pauschalen lassen sich nicht gegeneinander halten, solange nicht klar ist, worauf sie sich beziehen.

Der Preis besteht aus zwei Teilen, die sich unterschiedlich verhalten: einem festen Anteil für Anfahrt und Baustelleneinrichtung, der unabhängig von der Fläche anfällt, und einem Anteil je Quadratmeter. Bei kleinen Flächen wiegt der feste Anteil schwer; ein höherer Quadratmeterpreis kann bei 60 Quadratmetern trotzdem das günstigere Angebot sein.

Deshalb ist die Fläche in Quadratmetern die eine Angabe, auf der Sie bestehen sollten. Steht sie in beiden Angeboten, lässt sich der Rest ausrechnen. Steht sie in keinem, vergleichen Sie zwei Zahlen, die verschiedene Dinge meinen können – etwa die Grundfläche des Dachbodens gegen die tatsächlich zu dämmende Fläche zwischen den Kehlbalken.

Die zweite Angabe, die den Vergleich trägt, ist die Ausführungsart: begehbar oder nicht. Sie erklärt die meisten Preisunterschiede, die auf den ersten Blick unerklärlich wirken.

Die Dachbodenluke ist die Schwachstelle

Ein Punkt, der in Angeboten oft fehlt und im Ergebnis viel ausmacht: die Luke oder Treppe, über die der Dachraum erreicht wird. Sie liegt mitten in der neu gedämmten Fläche und ist danach die mit Abstand schlechteste Stelle darin.

Eine einfache Holzklappe hat weder Dämmung noch Dichtung. Was an der Fläche ringsum an Wärme zurückgehalten wird, geht dort weiter verloren, und weil warme Luft nach oben steigt, ist der Effekt an dieser Stelle besonders ausgeprägt. Dazu kommt die Feuchte: Über eine undichte Luke zieht warme Raumluft in den kalten Dachraum und schlägt sich dort an der Unterseite der Eindeckung nieder.

Die Lösung ist keine große Sache – eine gedämmte, umlaufend dichtende Luke oder eine entsprechende Bodentreppe. Sie kostet einen kleinen Bruchteil der Gesamtmaßnahme. Sie muss nur jemand ins Angebot schreiben.

Fragen Sie deshalb ausdrücklich danach, wenn das Angebot nur die Fläche nennt. Das ist die eine Position, deren Fehlen den Nutzen der ganzen Maßnahme spürbar schmälert.

Die Förderung lohnt die Rechnung

Die Maßnahme ist förderfähig wie jede andere an der Gebäudehülle: 15 Prozent Grundförderung, der Sanierungsfahrplan-Bonus greift erst oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens von 30.000 Euro und läuft bei dieser Summenordnung deshalb praktisch immer ins Leere.

Das Mindestinvestitionsvolumen für einen Antrag überhaupt liegt bei 300 Euro brutto – das ist hier keine Hürde.

Zu bedenken ist aber die Pflicht zum Energieeffizienz-Experten, die auch für diese Maßnahme gilt. Bei einer kleinen Auftragssumme wiegt sein Honorar anteilig deutlich schwerer als bei einer vollständigen Dachsanierung. Seine Leistung ist zwar ihrerseits förderfähig, trotzdem lohnt vorher die Rechnung, ob der Zuschuss den Aufwand des Verfahrens trägt. Bei den größeren Maßnahmen stellt sich diese Frage nicht, hier schon.

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