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Abschlagszahlung beim Handwerker: was er verlangen darf und was üblich ist

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Abschläge nur für erbrachte Leistung

Beim Werkvertrag ist die Vergütung nach dem Gesetz erst mit der Abnahme fällig. Abschlagszahlungen sind die Ausnahme davon: Nach § 632a BGB kann der Unternehmer einen Abschlag in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.

Der Maßstab ist also, was schon da ist – nicht, was als Nächstes kommt. Eine Rate für gelieferte Fenster, für die montierte Außeneinheit oder für das stehende Gerüst passt zu dieser Regel. Eine hohe Zahlung bei Auftragserteilung, bevor irgendetwas geliefert ist, passt nicht zu ihr; sie ist eine Vorauszahlung und muss ausdrücklich vereinbart sein.

Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, darf der Besteller nach § 632a BGB einen angemessenen Teil des Abschlags zurückhalten.

Wann die Regeln für Verbraucherbauverträge gelten

Für den Bau eines neuen Gebäudes und für erhebliche Umbauten an einem bestehenden Gebäude kennt das BGB den Verbraucherbauvertrag. Dort begrenzt § 650m BGB die Abschläge insgesamt auf 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung, und bei der ersten Abschlagszahlung steht dem Verbraucher eine Sicherheit von 5 Prozent für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung zu.

Ein einzelnes Gewerk an einem bestehenden Haus – der Tausch der Heizung, neue Fenster – ist meist kein Verbraucherbauvertrag. Ob Ihr Auftrag darunter fällt, ist eine Frage des Einzelfalls; verlassen Sie sich beim Zahlungsplan deshalb nicht auf diese Sonderregeln, sondern auf das, was im Vertrag steht.

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Was ein fairer Zahlungsplan ist

Ein Zahlungsplan, der Sie schützt, koppelt jede Rate an einen Schritt, den Sie sehen können, und lässt einen spürbaren Teil bis zur Abnahme offen. Geht der Betrieb vor Fertigstellung insolvent, ist eine Anzahlung für noch nicht gelieferte Leistung im Zweifel verloren.

Eine Anzahlung kann trotzdem sachlich begründet sein, etwa bei Sonderanfertigungen wie Fenstern, die der Betrieb vorab beim Hersteller bestellt. Dann sollte sie in der Größenordnung des Materials liegen, nicht der ganzen Auftragssumme.

  • Rate bei Lieferung des Materials
  • Rate nach Montage
  • Rate nach Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung
  • Restbetrag nach Abnahme

Vorsicht bei geförderten Maßnahmen

Bei der KfW-Heizungsförderung muss der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Eine Anzahlung, die vor der Zusage fällig wird, oder eine Montage vor der Zusage passt dazu nicht. Der Angebotscheck prüft Zahlungsplan und Förderklausel gemeinsam.

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Anzahlung beim Handwerker sein?
Eine feste gesetzliche Obergrenze für vereinbarte Vorauszahlungen gibt es außerhalb des Verbraucherbauvertrags nicht. Nach § 632a BGB sind Abschläge aber nur für bereits erbrachte Leistungen vorgesehen; alles darüber ist eine Vorauszahlung, die Sie ausdrücklich vereinbaren und deren Risiko Sie tragen.
Darf ich einen Abschlag bei Mängeln kürzen?
Nach § 632a BGB darf der Besteller bei nicht vertragsgemäßen Leistungen einen angemessenen Teil des Abschlags verweigern. Wie viel angemessen ist, hängt vom Mangel ab.
Wann ist die Schlusszahlung fällig?
Beim Werkvertrag nach BGB mit der Abnahme. Halten Sie deshalb einen Teil bis zur Abnahme zurück, statt vorher alles zu bezahlen.

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