Widerrufsrecht beim Handwerkervertrag: wann Sie 14 Tage haben
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Widerruf nur, wenn der Vertrag nicht im Betrieb geschlossen wurde
Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (§ 312b BGB) – etwa wenn Sie das Angebot bei einem Termin in Ihrem Haus unterschreiben –, und bei Fernabsatzverträgen per E-Mail, Post oder Telefon (§ 312c BGB). Unterschreiben Sie im Büro des Betriebs, gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.
Für Verbraucherbauverträge, also den Neubau oder erhebliche Umbauten, sieht § 650l BGB ein eigenes Widerrufsrecht vor.
Wenn die Belehrung fehlt
Die Frist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 3 BGB spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Arbeiten vor Ablauf der Frist
Soll der Betrieb schon vor Ablauf der 14 Tage beginnen, müssen Sie das ausdrücklich verlangen. Widerrufen Sie danach, schulden Sie Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen – vorausgesetzt, Sie wurden ordnungsgemäß belehrt.
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn Sie den Betrieb ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zu sich bestellt haben (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Das Widerrufsrecht ist kein Ersatz für die Prüfung vor der Unterschrift: Wer nach 14 Tagen merkt, dass Leistungen im Angebot fehlen, hat keinen Ausweg mehr. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Kann ich einen Handwerkervertrag widerrufen?
- Ja, wenn Sie ihn als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Betriebs oder per Fernkommunikation geschlossen haben – innerhalb von 14 Tagen.
- Was gilt ohne Widerrufsbelehrung?
- Dann läuft die Frist nicht an; das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
- Muss ich nach einem Widerruf etwas bezahlen?
- Für Arbeiten, deren Beginn vor Fristablauf Sie ausdrücklich verlangt haben, schulden Sie bei ordnungsgemäßer Belehrung Wertersatz.
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